Hotels und Innen-Gastronomie: Schleswig-Holstein mit großem Öffnungsschritt

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Kurz vor Pfingsten fährt Schleswig-Holstein das öffentliche Leben in weiten Teilen weiter hoch. Ab Montag wird im nördlichsten Bundesland unter Corona-Bedingungen in diversen Bereichen mehr möglich - für Einheimische und für Besucher aus ganz Deutschland. Geknüpft ist alles an strenge Vorschriften wie Tests in dichter Folge und das Tragen von Schutzmasken.

Die Landesregierung hat die Neuerungen beschlossen, nachdem die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen seit längerem stabil unter 100 lag. Zuletzt schwankte die Inzidenz um den Wert 50.

Wesentliche Änderungen im Einzelnen:

TOURISMUS: Urlauber aus ganz Deutschland können wieder überall im Land Ferien machen und nicht mehr nur in vier Modellregionen wie bisher. Touristen, die im Norden in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen übernachten wollen, müssen mit frischem negativen Corona-Test anreisen und diesen alle drei Tage erneuern. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.

GASTRONOMIE: Lokale dürfen unter strengen Auflagen auch ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis oder eine Bescheinigung, dass eine vollständige Impfung mindestens zwei Wochen alt ist. Auch Beschäftigte mit Gästekontakt brauchen aktuelle Tests. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume sind zusammen zehn Gäste erlaubt. Die Außengastronomie ist schon geöffnet.

KONTAKTREGELN: Im Freien können sich generell insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten gemeinsam aufhalten, nicht mehr nur fünf aus zwei Haushalten. Diese Regel bleibt für den Innenbereich bestehen, auch in Wohnungen.

VERSAMMLUNGEN: Im Freien sind 250 statt bislang 100 Menschen gestattet. Dies gilt auch für Religionsgemeinschaften. Bestattungen und Trauerfeiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern im Außenbereich und mit maximal 50 drinnen erlaubt.

FREIZEIT UND KULTUR: Freizeitparks können öffnen. Beim Besuch von Kultureinrichtungen wie Museen im Innenbereich sind negative Corona-Tests erforderlich. Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschen auf Campingplätzen dürfen benutzt werden; Saunen und Whirlpools bleiben geschlossen.

SPORT: Auch hier wird mehr möglich. Nun dürfen in Hallen bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung aktiv sein. Im Freien können bis zu 20 dabei sein. In Bahnen darf wieder geschwommen werden. Schwimmunterricht wird in Freibädern und Außenbecken erlaubt. Unter Auflagen können Amateursportler wieder Wettkämpfe im Freien austragen.


 

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