Hotels und Restaurants: Jeder vierte Gastgeber in Deutschland vor dem Aus

| Politik Politik

Nach insgesamt neun Monaten Lockdown erholt sich das Gastgewerbe nur langsam von den verheerenden Folgen der Pandemie. Denn auch wenn Hotels und Restaurants in Ferienregionen von einer guten Nachfrage berichten und hier die Zuversicht wächst, beklagen die Stadt- und Tagungshotels, die Eventcaterer sowie Clubs und Diskotheken weiterhin erhebliche Umsatzausfälle. Für Juli meldeten die Betriebe insgesamt elf Prozent Umsatzrückgang im Vergleich zum Juli 2019. 37,2 Prozent der Betriebe bangen mit Blick auf die fehlenden Umsätze weiterhin um ihre Existenz. 23,6 Prozent der befragten Hotels und Restaurants sehen sich sogar konkret vor einer Betriebsaufgabe. Das geht aus einer aktuellen Branchenumfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor, die der Verband am Montag veröffentlicht hat.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag müssten deshalb die Grundlagen für eine dauerhafte Öffnung aller Betriebe geschaffen werden. „Im 18. Corona-Monat liegen nicht nur vielfältige und wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern stehen mit Impfungen und Testungen auch wirkungsvolle Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Zöllick fordert konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote. „Impfungen sind der sicherste Weg, um aus der Pandemie zu finden.“ Es käme jetzt darauf an, niedrigschwellige Impfangebote zu unterbreiten. „So stehen bereits heute Betriebe für Impfaktionen vor Ort zur Verfügung. Auch Clubs und Diskotheken würden hier gerne ihren Beitrag leisten“, so Zöllick.

Zudem bekräftigt Zöllick die Verbandsforderung, die Bewertungsparameter für die Infektionslage endlich anzupassen. „Bei der Beurteilung der Infektionslage müssen neben dem Inzidenzwert insbesondere die Impfquote und die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden.“

Die Pläne, ab September die „3G-Regel“ für die Innengastronomie und für Hotelübernachtungen unabhängig vom Inzidenzwert wieder einzuführen, begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken. „Denn diese auch Maßnahme muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen“, sagt Zöllick. Dies gelte erst recht für die ebenfalls angedachte „2G-Regel“, wonach der Zugang zu den Betrieben nur Geimpften und Genesenen ermöglicht werde.

„Es ist nicht akzeptabel, dass diese emotionale Debatte insbesondere auf dem Rücken unserer Branche der Gastfreundschaft ausgetragen wird. Die 2G-Regel kann und darf nur eine allerletzte Eskalationsstufe in einer deutlich verschärften Pandemielage sein.“

Sollte die 3G-Regel dennoch kommen und bei hoher Inzidenz nur noch Geimpfte, Getestete oder Genesene Zugang zu Restaurants und Hotels erhalten, müssten laut Zöllick im Gegenzug dafür sämtliche Kontaktbegrenzungen und Abstandsgebote aufgehoben werden.

Auch wenn knapp 60 Prozent die geplanten Verschärfungen als „schlecht“ bewerten, finden 64 Prozent der Betriebe es „gut“, dass es grundsätzlich mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene geben sollte. 72,3 Prozent würden ihren Betrieb weiter geöffnet halten, auch wenn der Zugang dann nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt wäre.

Abschließend betont Zöllick, dass das Gastgewerbe noch lange mit den Krisenfolgen zu ringen habe und damit weiter auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sein werde. Auch dazu erwartet der DEHOGA-Präsident eine klare Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz: „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe wie auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis mindestens Jahresende sind dringend geboten. Die Stadt- und Tagungshotels, Eventcaterer und Clubs und Discotheken werden auch im Herbst und Winter noch hohe Umsatzverluste von mehr als 30 Prozent zu verzeichnen haben. Es wäre fatal, diese Betriebe jetzt im Stich zu lassen.“ Diese Unternehmen wie aber auch die ganze Branche benötigten Planungssicherheit.

An der Blitz-Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage beteiligten sich in der Zeit vom 3. bis 8. August fast 5.500 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.