Hotels und Restaurants können ab dieser Woche Überbrückungshilfe beantragen

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat im Rahmen einer Pressekonferenz den Startschuss für das Überbrückungshilfe-Programm gegeben. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Leistungen von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.

Ab heute, Mittwoch, 8. Juli, können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge stellen.
 
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden - vor allem für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen. Maximal plant die Bundesregierung 25 Milliarden Euro ein.

Der Hotelverband Deutschland kritisiert in einem Blog-Post, dass es für den größeren Teil der Hotellerie leider keinen Brückenschlag geben werde. Größere Hotelgruppen schauten vielmehr in den Abgrund, denn sie sind vermeintlich zu groß, aufgespalten in Besitz- und Betriebsgesellschaft oder sie haben das Pech, mit Schwesterhotels verbunden zu sein, und so jenseits der KMU-Schwellen zu liegen.

Die Bundesregierung baue nicht allen Hotels in Deutschland eine Behelfsbrücke in die Post-Corona-Zeit, sondern sie selektiere und spiele damit Schicksal, so der Verband. Denn es sei und bleibe inakzeptabel und unfair, die Überbrückungshilfe nicht pro Betriebsstätte zu gewähren.

Übernommen werden mit der Überbrückungshilfe etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende oder Steuerberater.

Verabschiedet wurde unter anderem die die allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer, der Familienzuschuss von 300 Euro pro Kind und auch die branchenübergreifenden Überbrückungshilfen.

Hierzu gibt es Eckpunkte die den Titel tragen „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“.

Die Hilfen seien für viele Betriebe ein Schritt in die richtige Richtung, sagt der DEHOGA Bundesverband. In Details hätte es auch leichte Verbesserungen gegenüber der Verständigung der Regierungskoalition aus der vergangenen Woche. Den zentralen Kritikpunkten und dabei insbesondere der Forderung, dass nicht Größe oder Betriebsform sondern die Betroffenheit eines Betriebs ausschlaggebend für die Inanspruchnahme sein müsse, wurde allerdings leider nicht Rechnung getragen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die laut Medienberichten getätigte Aussage von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Überbrückungshilfen für Unternehmen nach Möglichkeit über den Sommer hinaus zu verlängern. „Die negativen Folgen von Corona werden für zahlreiche Unternehmen noch lange zu spüren sein, denn die Umsätze sind in vielen Segmenten noch lange nicht auf Vorjahresniveau“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Das gilt insbesondere für die vom Shutdown schwer getroffenen Branchen Handel und Hotellerie und die dahinterstehenden Immobilienunternehmen. Wir appellieren daher an die Politik, die Überbrückungshilfen möglichst lange laufen zu lassen und hierdurch finanzielle Hilfen für Betriebsmittel und Mieten zu gewähren.“

Wie Unternehmer an die finanzielle Hilfe kommen

Das Überbrückungshilfe-Programm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 24,6 Milliarden Euro geht endlich an den Start. Seit heute ist die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de mit allen zentralen Informationen online. Ab Freitag werden dann bundesweit die Online-Portale freigeschaltet, über die die Anträge gestellt werden können.

  • Die Antragstellung kann - in einem bundesweit einheitlichen und vollständig digitalisierten Verfahren - ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Diese müssen sich auf der bundesweiten Online-Plattform registrieren, was ab sofort möglich ist.
  • Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen (z.B. Jugendherbergen) und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die bereits vor dem 1. November 2019 am Markt tätig waren.
  • Voraussetzung für die Finanzhilfe ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um zusammengenommen mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019.
  • Mittelständische Unternehmen können unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, also mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen.
  • Grundsätzlich gilt: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher wird der Zuschuss ausfallen. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
      - 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
      - 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
      - 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%
    im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
  • Aufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.
  • Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen von besonders hohen Fixkosten können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.
  • Die vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten. Die Kosten für die Prüfung können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden.
  • Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe, denn Fixkosten können nicht doppelt erstattet werden. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen.
  • Damit der Zuschuss sofort in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn das Unternehmen oder der Selbständige im Jahr 2020 einen positiven Gewinn erwirtschaftet hat, wird auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.
  • Die Überbrückungshilfe wird über die Bundesländer umgesetzt und ausgezahlt.
  • Eine sichere Weiterleitung der Antragsdaten an die zuständigen Landesbehörden ist gewährleistet. Das bundesweit einheitliche Antragsverfahren soll das Überbrückungshilfe-Programm verlässlich und gerecht machen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Folgen der Corona-Pandemie sind eine Belastung für unsere Wirtschaft. Deshalb weiten wir die Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen aus. Rund 25 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung nun bereit, um ihnen und ihren Beschäftigten durch diese schwierige Zeit zu helfen. Damit ist es der größte Einzelposten des Konjunkturpakets. Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es diesen Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir nun auch für gemeinnützige Organisationen Unterstützung bereitstellen.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Überbrückungshilfe kann komplett online beantragt werden. Das Onlineverfahren haben wir in nur drei Wochen auf die Beine gestellt. Das wäre schon für ein gewöhnliches Verwaltungsverfahren sehr schnell. Für ein digitalisiertes Verwaltungsverfahren ist es rekordverdächtig. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden in den nächsten Monaten Dutzende weitere Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Das ist Verwaltung wie wir sie brauche: schnell, kompetent und bürgernah.“

Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann: „Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, das gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft, die Folgen der COVID19-Pandemie zu bewältigen. Mit dem volldigitalisierten Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden können, damit die Gelder auch zügig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den Ländern und den IT-Dienstleistern unermüdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam können wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bewältigen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

Der Januar 2025 bringt gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde können sie ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs.

Das Bundeswirtschaftsministerium und der bayerische Beauftragte für Bürokratieabbau hatten Anfang Oktober zu einem Praxischeck im Gastgewerbe geladen. Im Rahmen des Workshops wurden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Unter dem Motto „Pizza – Burger – Business – Berlin“ feierte der Bundesverband der Systemgastronomie die Eröffnung seiner neuen Repräsentanz in der Hauptstadt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der kulinarischen Vielfalt der Branche und hob die Bedeutung des Dialogs zwischen Wirtschaft und Politik hervor.

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband ​zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.

Der Tarifkonflikt in der Systemgastronomie ist lange nicht gelöst. Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen über einen neuen Tarifvertrag wurde keine Einigung erzielt. Um auf die Situation der Beschäftigten hinzuweisen, führte die Gewerkschaft NGG in Berlin jetzt einen Aktionstag durch.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat im Bundestag eine industriepolitische Offensive angekündigt und Oppositionsführer Friedrich Merz scharf angegriffen. Merz warf Scholz im Gegenzug vor, den Bundestag für Wahlkampf zu missbrauchen.

Im Markenstreit um das Schloss Neuschwanstein hat der Freistaat Bayern eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen die bayerische Klage gegen eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum ab. 

Die Bundesregierung hat die Fortschreibung ihrer Nationalen Tourismusstrategie in Form eines Strategieberichts veröffentlicht. Der Bericht verknüpft strategische Ziele und praxisorientierte Lösungen für zentrale Fragen der Tourismuswirtschaft.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich Ende September in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Nun wurde nachgebessert.