Hotrec: EuGH-Entscheidung zu Airbnb macht Überprüfung von EU-Vorschriften notwendig

| Politik Politik

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Rechtsstreit des französischen Tourismusverbandes AHTOP gegen Airbnb Ireland (C-390/18) schwäche, laut Hotrec, die Befugnisse nationaler und lokaler Behörden zur Regulierung des Marktes für private Kurzzeitvermietungen erheblich. Darüber hinaus mache das Urteil deutlich, dass die derzeitigen EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr nicht mehr mit der aktuellen Marktrealität zusammenpassen.

In der Begründung des Urteils heißt es, dass Airbnb als reiner Dienstleister der Informationsgesellschaft gilt, da Airbnb keinen „entscheidenden Einfluss“ auf die Beherbergungsdienste ausübt, die über die Plattform vermittelt werden. Diese erstaunliche Begründung zeige deutlich, dass die derzeitigen EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr, die aus dem Jahr 2001 stammen, nicht mehr auf die Geschäftsmodelle der digitalen Plattformen, die sich in den letzten zehn Jahren rasant weiterentwickelt haben, passen.

Ramon Estalella, Vorsitzender der Hotrec Working Group ‚Collaborative‘ Economy kommentiert: „Das heutige Urteil wird die Befugnisse der Behörden zur notwendigen Regulierung der lokalen Märkte für private Kurzzeitvermietungen untergraben und Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zu fairem Wettbewerb massiv erschweren.“

„Wir hoffen, dass die Europäische Kommission dieses Urteil als Paradebeispiel dafür nimmt, dass die E-Commerce-Richtlinie in ihrer jetzigen Form ihre Zeit überlebt hat, und erwarten, dass dies im kommenden Digital Services Act behandelt und Abhilfe geschaffen wird. EU-Vorschriften dürfen der Verfolgung berechtigter öffentlicher Interessen durch lokale Behörden nicht entgegenstehen,“ fordert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Mitglied des Executive Committees von Hotrec, gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Urteil.

Hoteliers in ganz Europa unterstützen Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Entwicklung der privaten Kurzzeitvermietung und zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Hotrec ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit und der Steuereinnahmen bei kurzfristigen privaten Vermietungen von den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich überprüft werden sollte. Die Einrichtung von Registrierungssystemen für private Kurzzeitvermieter in Europa ist eine Grundvoraussetzung, um eine nachhaltige und faire Entwicklung im Touismus zu erreichen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.

Zwei Drittel der abhängig Beschäftigten in Deutschland sprechen sich für eine Lockerung der täglichen Arbeitszeitbegrenzung und die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Die Debatte um geplante Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler spitzt sich zu. Nach der ablehnenden Haltung von Bundesfinanzminister Klingbeil hinsichtlich einer Kompensation für die Länder, kam scharfe Kritik von Ministerpräsidenten der CDU. Gleichzeitig warnt der DEHOGA vor den Folgen einer Verzögerung der Entscheidungen.