Hotspot-Regelung in Bayern ausgesetzt

| Politik Politik

Hotspot-Regelung in Bayern: Landkreise und kreisfreie Städte, die in den kommenden Tagen gegebenenfalls eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen, müssen das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren: Die sogenannte Hotspot-Regelung wird bis zur geplanten Überarbeitung im Kabinett ausgesetzt. Das kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag an.

«Ich denke, es ist richtig und angemessen, die momentan in Bayern geltenden Hotspot-Regelungen, die an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 gebunden sind, an Omikron anzupassen», sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. Jeder Tag bringe zusätzliches Wissen und zähle für eine möglichst sachgerechte Anpassung der Hotspot-Regelung. «Solange wird die bestehende Hotspot-Regelung nicht angewendet», erklärte der Minister. «Ansonsten käme es wohl bereits in wenigen Tagen in Bayern wieder zu regionalen Lockdowns.»

Die Corona-Zahlen steigen auch in Bayern derzeit rasant an, mehrere Regionen lagen am Donnerstag bereits über der Inzidenz-Marke 600.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag verlängerte, müsste in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden. Unter anderem müssten die Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten schließen. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte bereits eine Erhöhung des Schwellenwerts angedeutet - darüber und über weitere Details will das Kabinett kommende Woche beraten.

Dabei ist auch im Gespräch, ab einem bestimmten Wert - eventuell 1000 - die 2G-plus-Regel dann doch auch in der Gastronomie anzuwenden. Man werde sicher auch noch einmal einen kritischen Blick auf die Regelungen zu 2G/2G plus werfen und wo diese angemessen und notwendig sind, auch in Bezug auf unterschiedliche Lebensbereiche von der Gastronomie bis zur Beherbergung», erklärte der Gesundheitsminister.

«Wir werden in der kommenden Woche im Ministerrat über das weitere Vorgehen sprechen. Dem will ich auch nicht zu sehr vorweggreifen», sagte Holetschek. «Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir den heutigen Grenzwert für einen regionalen Hotspot von 1000 anheben werden.» Dabei sollte die aktuelle Infektionsdynamik einbezogen werden. «Das würde der veränderten Bedrohungslage durch Omikron gerecht werden, die anders ist als bei Delta.» Man sehe etwa in ersten Studien aus den USA, dass die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts jedenfalls nur etwa halb so groß oder sogar niedriger sei. Dem stünden aber auf der anderen Seite höhere Fallzahlen und ein dynamischeres Infektionsgeschehen gegenüber.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte: «Omikron ist nicht mehr Delta. Wir können viele Maßnahmen anders bewerten.» Es sei deshalb sinnvoll, die Hotspot-Grenze von 1000 aus Delta-Zeiten außer Kraft zu setzen, um keinen unnötigen Schaden in der Wirtschaft anzurichten. «Wenn sich diese Entspannung in den Krankenhäusern fortsetzt, besteht die Chance auf Lockerungen in Bereichen, die heute noch stark eingeschränkt sind, von der Jugendarbeit bis zur Kultur.»

Holetschek betonte: «Hohe Belastungen des Gesundheitssystems sind künftig erst bei höheren Inzidenzen als bisher zu erwarten. Klar ist aber, dass wir auch weiterhin die Belegung der Krankenhäuser sehr engmaschig im Blick behalten werden, um gegebenenfalls kurzfristig wieder reagieren zu können.» Er warnte: «Omikron rollt weiter auf Bayern zu.» Die Inzidenzen stiegen, und das werde auch weitergehen.

Der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), Manfred Gößl, lobte Holetscheks Entscheidung. «Vor allem Gastronomen, Hoteliers sowie Betreiber von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen inklusive Seilbahnen müssen nicht weiter in Unsicherheit leben, ob ihnen innerhalb weniger Tage eine Betriebsschließung droht. Der wirtschaftliche Schaden wäre immens und existenzbedrohend gewesen.» Die Staatsregierung müsse die Hotspot-Regelung am Montag im Kabinett überarbeiten und auch langfristig an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen.

Hotspot-Regelung in Bayern: «Es geht nicht um blinden Aktionismus.»

Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sprach von einer absolut richtigen und nachvollziehbaren Entscheidung: «Es geht nicht um blinden Aktionismus, sondern um politische Entscheidungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen – das begrüßen wir.»

Inzidenzwerte über 1000 waren in Bayern bisher relativ selten. Nur in 15 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte wurde die Marke nach den Daten des Robert Koch-Instituts schon einmal gerissen. Zum ersten Mal war dies am 10. November in Rottal-Inn geschehen. Zuletzt lagen am 8. Dezember noch die Landkreise Freyung-Grafenau und Weilheim-Schongau über dieser Schwelle, seither wurde sie nicht mehr erreicht. Werte über 1500 gab es bisher nur in zwei Landkreisen: Rottal-Inn lag am 21. November über dieser Schwelle, Freyung-Grafenau vom 20. bis 24. November. Dort wurde am 23. November auch mit 1614,4 die bisher höchste je in Bayern gemessene Sieben-Tage-Inzidenz erreicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.