DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges hatte bereits am letzten Freitag angedeutet, dass der Verband ein betroffenes Unternehmen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz unterstützen könne, sollte dieses keine Entschädigungsregeln enthalten. Jetzt legt Verbandspräsident Guido Zöllick nach und droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. «Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist», sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Montag in Berlin. Sollte es keine entsprechenden Korrekturen geben, «werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen».