Infektionsschutzgesetz: DEHOGA droht mit Klage vor Verfassungsgericht

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DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges hatte bereits am letzten Freitag angedeutet, dass der Verband ein betroffenes Unternehmen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz unterstützen könne, sollte dieses keine Entschädigungsregeln enthalten.  Jetzt legt Verbandspräsident Guido Zöllick nach und droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. «Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist», sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Montag in Berlin. Sollte es keine entsprechenden Korrekturen geben, «werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen».

Bundestag und Bundesrat wollen am Mittwoch Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Dabei geht es vor allem um die gesetzliche Grundlage für weitreichende Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Union und SPD wollen bisherige allgemeine Formulierungen in dem Gesetz präzisieren und genauer vorgeben, welche Beschränkungen möglich sind, etwa Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen oder die Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch die Schließung von Geschäften und Verbote für Veranstaltungen. (Mit Material der dpa)


 

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