Justizminister Buschmann: Landesweite Hotspot-Regelung nur bei landesweiter Notlage

| Politik Politik

Bei der Corona-Bekämpfung pocht der Koalitionspartner FDP darauf, dass die vereinbarte Hotspot-Regelung für regionale Notlagen nicht pauschal angewandt werden darf. Die geänderte Regelung erlaubt in diesen Regionen, dass dort einige der ausgelaufenen Schutzmaßnahmen reaktiviert werden dürfen - aber nur nach einem Beschluss des jeweiligen Landtags.

Das Parlament müsse jeweils «sowohl das Vorliegen der konkreten Gefahr als auch die Anwendung konkreter Maßnahmen in einer konkreten Gebietskörperschaft beschließen», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in den «Westfälischen Nachrichten» (Dienstag) aus Münster.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Akzent anders gesetzt und die Länder aufgefordert, von der Regelung Gebrauch zu machen. «Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt», hatte er am Freitag gesagt. Man kenne ja die Hotspots, und dann könne der Landtag in einer Sitzung die Regeln für alle Hotspots beschließen.

Lauterbach hatte die Länder auch ermuntert, notfalls das ganze Land zum Hotspot zu erklären. In der Praxis der von der FDP durchgeboxten Änderung scheint das aber nicht so einfach zu sein. Das einstige Vorzeigeland Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit mit mehr als 2400 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und Woche die bundesweit bei weitem höchste Sieben-Tage-Inzidenz und eine starke Belastung der Kliniken, sieht aber rechtliche Hürden, um die Schutzmaßnahmen im ganzen Land beizubehalten.

Buschmann pochte denn auch auf die hohen Voraussetzungen. Theoretisch sei es zwar möglich, ein komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären, erklärte er. «Aber es müssen dann auch flächendeckend im gesamten Bundesland die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist entweder der Fall, wenn die Ausbreitung einer neuen, noch gefährlicheren Virusvariante festgestellt wird oder wenn die lokale Gesundheitsversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.