Kabinett beschließt Entwurf für Bundestariftreuegesetz: DEHOGA kritisiert „bürokratischen Tarifzwang“
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.
Was das Gesetz vorsieht
Das geplante Gesetz soll für öffentliche Aufträge des Bundes gelten, deren Auftragswert 50.000 Euro übersteigt. Unternehmen, die solche Aufträge annehmen, müssen künftig die Einhaltung tariflicher Entlohnung sicherstellen. Bei längerfristigen Aufträgen sind zudem die tariflichen Regelungen für Urlaubstage und Höchstarbeitszeiten zu beachten.
Betroffen sind unter anderem:
Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer, die Kantinen für Bundesministerien oder andere Bundeseinrichtungen betreiben.
Hotels, die größere Kontingente an Zimmern für die Bundesverwaltung bereitstellen.
Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten.
er DEHOGA kritisiert den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) als „massive zusätzliche Bürokratie und Überregulierung“. Das Gesetz, das von Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt und am 6. August 2025 im Kabinett beraten werden soll, sieht vor, öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro an tarifgebundene Unternehmen zu vergeben.
Kernelemente und Auswirkungen für das Gastgewerbe
Laut Gesetzentwurf sollen öffentliche Auftraggeber des Bundes künftig die Einhaltung tariflicher Entlohnung sowie bei längeren Aufträgen auch die Bedingungen für Urlaubstage und Höchstarbeitszeiten verpflichtend machen.
Besonders betroffen wären demnach:
Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer, die Kantinen für Bundeseinrichtungen betreiben.
Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben.
Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten.
Um die Tariftreue zu gewährleisten, sollen auf Antrag einer Gewerkschaft die Bedingungen eines Tarifvertrages per Rechtsverordnung festgelegt werden. Unternehmen müssen dies in einem „Tariftreueversprechen“ zusichern.
Kritik von DEHOGA und BDA
Der DEHOGA sieht den Arbeitsaufwand für Unternehmen, die Bundesaufträge ausführen, durch die zusätzlichen Dokumentationspflichten, Kontrollen und die notwendige Überprüfung von Subunternehmern deutlich erhöht. Dies gelte für tarifgebundene und nicht tarifgebundene Arbeitgeber gleichermaßen.
Der Verband befürchtet, dass das Vergaberecht dadurch komplexer wird und sich vor allem kleine und mittelständische Betriebe seltener an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Die geplante Einrichtung einer „Prüfstelle Bundestariftreue“ und die damit verbundenen Kosten für den Staat werden ebenfalls bemängelt. Der DEHOGA argumentiert, dass der hohe Sozialschutz und der Fachkräftemangel bereits ein ausreichendes Interesse der Unternehmen an attraktiven Arbeitsbedingungen schaffen.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) teilt die Kritik. Sie bezeichnet den Entwurf als „bürokratisches Zwangsgesetz“, das Wirtschaft und Tarifautonomie unnötig belaste, auch wenn im Vergleich zu früheren Plänen Bürokratieerleichterungen erkennbar seien. Der DEHOGA hat angekündigt, diese Kritik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit der BDA einzubringen.













