Die Bundesregierung will an diesem Freitag zusätzliche Milliardenhilfen für kleine und mittelständische Firmen auf den Weg bringen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden - vor allem für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe sollen profitieren.
Mit den Überbrückungshilfen werde die Existenz vieler Unternehmen wie etwa Reisebüros gesichert, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. «Dieses Konjunkturpaket zeichnet aus, dass wir uns die Branchen genau anschauen und versuchen, sehr zielgenau zu helfen.»
Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden - vor allem für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen. Maximal plant die Bundesregierung 25 Milliarden Euro ein.
Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150 000 Euro. Auch die Provisionen der Reisebüros, Personalkosten und laufende Kosten seien enthalten, betonte die Tourismusexpertin der SPD-Fraktion, Gabriele Hiller-Ohm. «Damit wird insbesondere den von der Corona-Krise schwer getroffenen kleinen Unternehmen der Tourismusbranche geholfen.»
Der Präsident des DEHOGA Bundesverbandes Guido Zöllick sagte: „Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, betont Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren.
Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick. Jetzt käme es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Detailfragen an, zum
Beispiel, welche Fixkosten erstattungsfähig seien. „Es bleibt zu hoffen, dass dabei der in der Vereinbarung betonten besonderen Betroffenheit des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen wird.“