Kabinett beschließt Überbrückungshilfen, DEHOGA fordert Ausweitung

| Politik Politik

Die Bundesregierung will an diesem Freitag zusätzliche Milliardenhilfen für kleine und mittelständische Firmen auf den Weg bringen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden - vor allem für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe sollen profitieren.

Mit den Überbrückungshilfen werde die Existenz vieler Unternehmen wie etwa Reisebüros gesichert, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. «Dieses Konjunkturpaket zeichnet aus, dass wir uns die Branchen genau anschauen und versuchen, sehr zielgenau zu helfen.»

Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden - vor allem für Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen. Maximal plant die Bundesregierung 25 Milliarden Euro ein.

Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150 000 Euro. Auch die Provisionen der Reisebüros, Personalkosten und laufende Kosten seien enthalten, betonte die Tourismusexpertin der SPD-Fraktion, Gabriele Hiller-Ohm. «Damit wird insbesondere den von der Corona-Krise schwer getroffenen kleinen Unternehmen der Tourismusbranche geholfen.»

Der Präsident des DEHOGA Bundesverbandes Guido Zöllick sagte: „Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, betont Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren.

Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick. Jetzt käme es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Detailfragen an, zum
Beispiel, welche Fixkosten erstattungsfähig seien. „Es bleibt zu hoffen, dass dabei der in der Vereinbarung betonten besonderen Betroffenheit des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen wird.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.