Kabinett bringt „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ auf den Weg

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesinnenministeriums für das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen. Dieses Gesetz hat das Ziel, eine effektivere Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere von abgelehnten Asylbewerbern, zu erreichen. Für das Gastgewerbe ist dieses Gesetz insbesondere aufgrund des unmittelbaren politischen Zusammenhangs mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) relevant.

Der DEHGOA Bundesverband weist darauf hin, dass die Union den Start der parlamentarischen Beratungen zum FEG an die Bedingung eines vorherigen Kabinettsbeschlusses zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ geknüpft hatte. Schon allein deshalb sei es aus DEHOGA-Sicht zu begrüßen, dass die Ressorts einem Kompromiss näher gekommen sind. Es bleibe zu hoffen, dass damit die Beratungen zum FEG zügig weitergeführt werden können und das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. 

Der Gesetzentwurf zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht u.a. vor, in der Gruppe der Geduldeten stärker zu unterscheiden, ob die Gründe der Nichtausreise in der geduldeten Person liegen oder nicht. Das ist nach Auffassung der Arbeitgeber auch arbeitsmarktpolitisch grundsätzlich richtig, denn es kann von Geduldeten erwartet werden, dass sie mitwirken, um z. B. ihre Identität zu klären. Zentral dabei ist, dass die zu unternehmenden Anstrengungen für die Betroffenen auch "leistbar" und die Anforderungen transparent sind. Ausreisepflichtige mit ungeklärter Identität, die das Abschiebehindernis durch falsche Angaben selbst herbeigeführt haben oder bei der Passbeschaffung nicht mitgewirkt haben, erhalten z.B. keine Beschäftigungserlaubnis. Die Ressortabstimmung zu dieser Frage ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Weiter sollen im Asylbewerberleistungsgesetz Anspruchseinschränkungen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten (z. B. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen oder Integrationskurse ablehnen) eingeführt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.