Kauf der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern war rechtswidrig

| Politik Politik

Der Kauf der Luca-App zur Verfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock erklärte am Donnerstag den Kauf vom 8. März dieses Jahres für unwirksam. In der Direktvergabe liege ein Wettbewerbsverstoß, ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Vertrages wurde zurückgewiesen. Das Gericht gab damit der Klage des Software-Unternehmens Vidavelopment in Wallenhorst (Niedersachsen) Recht.

In seiner Begründung sah das Gericht wegen der Pandemie zwar eine nicht vorhersehbare Dringlichkeit zur Beschaffung der App, dennoch hätte der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschlossen werden dürfen. Es wäre zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen.

Wie das OLG feststellte, hatte Vidavelopment bereits im Oktober 2020 ein Angebot zu seinem Produkt, die Vida-App, an die Staatskanzlei und vier Tage vor dem Kauf der Luca-App noch einmal direkt an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt. Dieses Angebot hätte in die Auswahlentscheidung mit einbezogen werden müssen.

Das OLG befand außerdem, dass die Vida-App grundsätzlich konkurrenzfähig sei und die Mindestanforderungen der Landesregierung erfüllte. Die Entscheidung sei rechtskräftig, betonte das Gericht. Der Geschäftsführer von Vidavelopment, Robert Haile, zeigte sich erfreut und begrüßte das Urteil. Es müsse nun geklärt werden, welche Konsequenzen zu ziehen seien.

Digitalisierungsminister Christian Pegel (SPD) bedauerte die Entscheidung des OLG und verwies gleichzeitig auf mehrere Verfahren, die zuvor zugunsten des Landes entschieden worden seien. Pegel wollte das Urteil aber erst dann kommentieren, wenn es schriftlich vorliegt. Dies gelte auch für die Frage, ob und in welcher Weise womöglich eine erneute Vergabe erfolgt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.