Kein Fragerecht nach Impfstatus der Mitarbeiter in Hotels und Restaurants

| Politik Politik

In besonders sensiblen Bereichen wie Kita, Schule und Pflege dürfen Arbeitgeber künftig Auskunft von ihren Beschäftigten verlangen, ob sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Das hat der Bundestag beschlossen. In Branchen wir dem Gastgewerbe, besteht ein solcher Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach der überwiegenden Juristenmeinung nicht, so der DEHOGA Bundesverband.

Das Fragerecht besteht nur so lange, wie eine pandemische Notlage durch den Gesetzgeber festgestellt ist. Der so ermittelte Status kann über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden. Bisher war die Abfrage des Impf- und des Immunstatus lediglich in Krankenhäusern und Arztpraxen erlaubt. Die Änderung muss noch durch den Bundesrat.

In allen anderen Branchen, auch solchen mit weiter bestehenden Corona-Einschränkungen wie dem Gastgewerbe, besteht ein solcher Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach der überwiegenden Juristenmeinung nicht. Die Mitarbeiter sind deshalb wohl rechtlich nicht verpflichtet, auf entsprechende Fragen ihres Arbeitgebers wahrheitsgemäß zu antworten. Auch in der in der letzten Woche aktualisierten Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde trotz intensiver politischer Diskussion kein Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus geregelt.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine rechtliche Regelung in einem bestimmten Kontext nur geimpfte oder genesene Beschäftigte zulässt. Denn diese Verpflichtung kann nur eingehalten werden, wenn der Impfstatus dem Arbeitgeber bekannt ist. Im Gastgewerbe ist das derzeit nur im Rahmen der sog. 2G-Regelung in Hamburg der Fall. Dort sieht die Corona-Rechtsverordnung ausdrücklich vor, dass in gastgewerblichen Betrieben, die sich für die Anwendung der 2G-Regelung entschieden haben, im Gastkontakt nur Beschäftigte tätig sein dürfen, die ihrerseits 2G nachgewiesen haben. Führt ein Betrieb dagegen aufgrund seines Hausrechts 2G für Gäste ein, ohne dass die jeweilige Corona-Rechtsverordnung des Landes 2G auch für Mitarbeiter festschreibt, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Fragerecht.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich in den letzten Wochen massiv für einen Auskunftsanspruch der Arbeitgeber aller Branchen nach dem Impf- bzw. Immunstatus aller Beschäftigten eingesetzt. Auch Gesundheitsminister Spahn hatte sich dafür ausgesprochen, war aber am Widerstand der SPD gescheitert. Begründet wird die Ablehnung eines generellen Fragerechts mit den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten und mit Datenschutz.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beibehalten. Ende des Jahres laufe die ermäßigte Umsatzsteuer von derzeit sieben Prozent aus, hieß es in einem Antrag der Regierungsfraktionen im Landtag von Magdeburg.

Satte Mehrheit: Alle im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien sind für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie über das Jahr 2023 hinaus. Nach den Grünen und der AfD sprachen sich am Donnerstag auch CDU, SPD und Linke dafür aus.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland brauche dringend zukunftsfähige politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die dem Mittelstand eine echte Perspektive bieten. Ganz entscheidend sei dabei die Sicherung der Fachkräfte von morgen, so die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe klagt über fehlenden Nachwuchs. Betrachte man die Ergebnisse des neuen Ausbildungsreport der DGB-Jugend, überrasche das wenig, so die NGG. Was die Arbeitgeberseite dazu sagt.

Um die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung und die Wirtschaftskraft des Tourismus zu stärken, entwickelt die Bundesregierung die Nationale Tourismusstrategie (NTS) weiter und schafft eine neue Plattform zur Vernetzung der Branche.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe klagt über fehlenden Fachkräfte-Nachwuchs. Betrachte man die Ergebnisse des neuen Ausbildungsreport der DGB-Jugend, überrasche das wenig, ist die Gewerkschaft NGG überzeugt.

Nach drei Verlustjahren in Folge steht das Gastgewerbe in Deutschland noch immer vor großen, teilweise existenziellen Herausforderungen. Die Branche steht massiv unter Druck, auch weil das Sommergeschäft vielerorts nicht wie erwartet lief. Der DEHOGA warnt vor einer Steuererhöhung auf 19 Prozent.

Eine Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen in der Gastronomie zum Jahreswechsel lehnen mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland ab. Mehr als jeder Zweite würde in dem Fall seltener essen gehen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag des DEHOGA Bundesverbandes hervor.

Am Dienstag bringt der Finanzminister den Entwurf des Bundeshaushalts 2024 in den Bundestag ein. Lindner will einen Kurs der Konsolidierung. Es dürfte aber noch viel Beratungsbedarf geben. Offen ist weiterhin, ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie über das Jahresende hinaus fortgeführt wird.

Die Stadt Kaiserslautern testet aktuell eine um ein oder zwei Stunden nach hinten geschobene Sperrstunde - zur Freude des Dehoga. Das könne ein Beispiel für andere Städte sein, so der Verband.