Keine Matratzenmaut in München: Bayerische Staatsregierung will Bettensteuern generell verbieten

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Die bayerische Staatsregierung macht der Stadt München mit ihren Plänen, von 2023 an eine Bettensteuer zu erheben, einen Strich durch die Rechnung. Die Regierung wolle eine Gesetzesänderung anstoßen, die solche Steuern grundsätzlich für ganz Bayern verbietet, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Regierungskabinetts in München. Die Änderung werde vom Innenministerium «zügig» vorbereitet. Bisher gibt es in keiner bayerischen Kommune eine Betten- oder Übernachtungssteuer.

Derzeit bestehe noch die Möglichkeit für Kommunen, solche Steuern zu beschließen. Sie müssten aber von der Bezirksregierung genehmigt werden, sagte Herrmann. Es gebe bereits eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, die Bedenken gegen solche Steuern äußere. Die bayerische Staatsregierung teile die Bedenken - unter anderem, weil eine Bettensteuer der vom Bund beschlossenen Erleichterung bei der Mehrwertsteuer zuwiderlaufe.

Die Staatsregierung stehe einhellig auf dem Standpunkt, dass solche Steuern nicht förderlich sind. «Das geht gar nicht», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er habe die «eindringliche Bitte an die Stadt München, diesen Unsinn bitte stecken zu lassen», sagte Aiwanger. «Wir sind froh, dass der Tourismus wieder Fuß fasst.»

Die Stadt München hatte eine Bettensteuer von fünf Prozent auf Übernachtungen in Münchner Hotelleriebetrieben geplant. Betroffen sein sollten sowohl Freizeit- wie auch Geschäftsreisen, nicht aber Minderjährige sowie Angebote, die nicht direkt der Übernachtung zuzuordnen sind, etwa Frühstück oder Wellnessangebote. Die Kommune hatte sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 58 Millionen Euro versprochen.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) reagierte umgehend auf die Ankündigung aus der Staatskanzlei: «Die Aufregung ist groß, bis hin zu angedrohten Gesetzesänderungen. Die bayerische Staatsregierung zeigt dabei eine dermaßen überdrehte Schnappatmung, dass sie nicht einmal die Gesetzeslage prüft, bevor sie die Backen aufbläst.» Er vermute, dies könne mit der Landtagswahl 2023 zu tun haben.

Reiter verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das im März 2022 eine Bettensteuer als verfassungsmäßig erklärt habe: «Insofern sehe ich einer bayerischen Gesetzesänderung äußerst gelassen entgegen. Profitieren würden von einer Bettensteuer im Übrigen vor allem die Münchner und Münchnerinnen, die in anderen Bundesländern regelmäßig solche Bettensteuern bezahlen müssen.»

Staatskanzleichef Florian Herrmann hatte zuvor nach einer Sitzung des Regierungskabinetts in München erklärt, das Innenministerium werde «zügig» eine Gesetzesänderung vorbereiten. Bisher gibt es in keiner bayerischen Kommune eine Betten- oder Übernachtungssteuer. Daher besteht derzeit noch die Möglichkeit für Kommunen, solche Steuern zu beschließen. Sie müssten aber von der Bezirksregierung genehmigt werden, sagte Herrmann. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, die Bedenken gegen solche Steuern äußere. Die bayerische Staatsregierung teile die Bedenken - unter anderem, weil eine Bettensteuer der vom Bund beschlossenen Erleichterung bei der Mehrwertsteuer zuwiderlaufe.

Dagegen hatte sich vor allem der Hotel- und Gaststättenverband gewandt. Er kritisierte die Pläne als «Unfug» (Tageskarte berichtete). Die bayerische Hotellerie und Gastronomie hat stark unter der 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie und deren Folgen gelitten und erhebliche Umsatzeinbußen verkraften müssen.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Die angekündigte Aufnahme der Übernachtungssteuer ins Kommunalabgabengesetz ist ein wichtiger Erfolg. Wir begrüßen die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben.“ Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer solchen Steuer. Die Staatsregierung wolle mit der Erweiterung des KAG, dass es dabei auch bleibe und nach Corona keine zusätzlichen Lasten auferlegen. „Wir hatten die Erweiterung des KAG vorgeschlagen und freuen uns über die zügige Umsetzung und das starke Bekenntnis zum Tourismus in Bayern,“ zeigte sich die DEHOGA Bayern-Präsidentin erfreut.

Auch DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert sieht im heute bekannt gewordenen Entschluss des bayerischen Kabinetts einen wichtigen Erfolg: „Die Ablehnung der Münchner Idee einer Bettensteuer ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Eine Bettensteuer belastet eben nicht nur die Gäste, sondern die Hauptleistungsträger des Tourismus. Unsere Städte und Kommunen profitieren mehrfach vom Gastgewerbe. Sei es durch die Wirtschafskraft, durch Arbeits- und Ausbildungsplätze, als auch durch Attraktivität und damit eine lebendige Innenstadt. Man darf nicht an dem Ast sägen, auf dem man sitzt,“ so Geppert. „Generell ist es nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, deutlich weniger Bürokratie sowie wirksame Energiepreisbremsen mit angepassten Referenzzeiträumen, damit diese auch bei gastgewerblichen Betrieben wirken.“ (mit dpa)


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