Kneipen und Bars dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants - weitergehende Einschränkungen wie ein zeitlich begrenztes Alkoholausschankverbot gibt es aber nicht.
Die entscheidende Regel ist: Auch in reinen Schankwirtschaften muss die Bedienung am Tisch erfolgen - Theke und Tresen sind tabu. Das erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München.
Mit der Entscheidung reagierte das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften am Freitag gekippt hatte. Auf weitergehende Einschränkungen, etwa eine gesonderte Sperrstunde oder ein Alkoholausschankverbot ab einer bestimmten Uhrzeit, wie sie das Gericht als Möglichkeit angedeutet hatte, verzichtete das Kabinett.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits am Freitag angekündigt, dass er gegen eine völlige Freigabe sei. Er betonte, dass das Gericht zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig halte, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig.
Denkbar seien daher etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht. Dagegen hatte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärt, es sei «höchste Zeit», dass auch Bars und Kneipen nach dem langen Lockdown wieder ihren Geschäften nachgehen und Gäste bedienen dürften. Öffnungen mit bewährten Konzepten seien verantwortbar und könnten dazu führen, dass weniger private Treffen in Partykellern oder im öffentlichen Raum stattfänden.