Koalition verlängert Kurzarbeitergeld bis Dezember 2021 

| Politik Politik

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Die Spitzen von Union und SPD verständigten sich am Dienstagabend auf eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von regulär 12 auf bis zu 24 Monate. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

ERLEICHTERTER ZUGANG

Aktuell geltende Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten - für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Dabei geht es darum, dass nur 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen und dass kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich ist.

SOZIALBEITRÄGE

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig
erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der
Kurzarbeit erfolgt.

ERHÖHUNG DES KURZARBEITERGELDS

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab
dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

WEITERE DETAILS

Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 gewährt. Und je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.

Die Union hatte sich zuletzt gegen eine ihrer Ansicht nach allzu großzügige Verlängerung des Instruments gewehrt. So hatte der CDU-Arbeitsmarktexperte Weiß bemängelt, die Unternehmen nach Heils ursprünglichen Plänen unter Umständen bis März 2022 eine komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern in Kurzarbeit bekommen sollten.

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hatte als Bedingung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber gefordert, dass Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Für eine komplette Erstattung solle zudem eine Weiterqualifizierung notwendig sein. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte dafür plädiert, eine Verlängerung von Kurzarbeit in der Regel daran zu knüpfen, die Zeit für berufliche Qualifizierung zu nutzen.

Kritiker hatten gewarnt, dass Kurzarbeit allein wegen der Corona-Flaute nicht mit Kurzarbeit im Strukturwandel vermischt werden dürfe. Unternehmen sollten nicht künstlich erhalten werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.