Koalition will verpflichtende elektronische Zahlungsoption auch in Restaurants

| Politik Politik

Die mögliche neue Regierungskoalition aus Union und SPD will den Zahlungsverkehr in Deutschland reformieren – und zwar deutlich: Künftig sollen alle Gewerbetreibenden verpflichtet werden, neben Bargeld auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.

«Schrittweise» solle überall mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden, heißt es im Koalitionsvertrag. So solle echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr erreicht werden. Aktuell lassen viele kleine Läden eine Kartenzahlung erst ab einem gewissen Betrag zu oder unterstützen sie gar nicht. Ab wann eine neue Vorschrift greifen soll, legen CDU, CSU und SPD zunächst nicht fest.

Die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Zahlungsoption würde bedeuten, dass künftig auch alltägliche Einkäufe – etwa ein Brötchen beim Bäcker – per Karte bezahlt werden können. 

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe, die ohnehin bereits unter Druck stünden. Verbandsjurist Jürgen Benad sagte der Welt am Sonntag „Angesichts steigender Betriebskosten und sinkender Erträge stellt dies eine zusätzliche Belastung für die Betriebe dar“. Kartenzahlungen und mobile Bezahlverfahren seien für Gäste ohne Zweifel bequem, verursachten für Gastronomen jedoch zusätzliche Kosten, wie Miet- und Servicegebühren für Kartenlesegeräte sowie Transaktions- und Umsatzgebühren .

„Wäre es nicht besser, die Akzeptanz zu fördern statt diese zu erzwingen? Wäre es nicht besser, für kostengünstige unbare Zahlarten zu sorgen statt die Anbieter zu stärken? Wäre es nicht besser, den Gewerbetreibenden die Wahlfreiheit über ihre Geschäftsführung zu lassen statt sie mit umfangreichen Vorschriften zu vergattern ohne Gewissheit, dass die Akzeptanz auch gelebt würde?“, schrieb  Ulrich Binnebößel, vom Handelsverband Deutschland (HDE) auf LinkedIn.

Anders die Deutsche Steuergewerkschaft: Sie begrüßt die Initiative. Bundesvorsitzender Florian Köbler sagte: „Wenn jeder mit Karte zahlen würde, wären die Steuereinnahmen sehr viel höher.“ (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.