Kosten für manipulationssichere Kassensysteme

| Politik Politik

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Kosten geäußert, die durch die Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) entstehen, um vorhandene Kassen manipulationssicher zu machen.

Sofern eine TSE aus einem USB-Stick, einer Speicherkarte oder Ähnlichem besteht, handelt es sich um ein selbständiges Wirtschaftsgut, das aber nicht selbständig nutzbar ist. Die Anschaffungskosten sind daher grundsätzlich zu aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben.

Wenn eine TSE direkt als Hardware fest in eine Kasse eingebaut wird, handelt es sich nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes, in das die TSE eingebaut wurde und über dessen restliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Die Aufwendungen für die Implementierung der TSE sind Anschaffungsnebenkosten der TSE.

Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.