Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Seit dem 11. Oktober 2021 sind diese Tests jedoch nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Seit dem 11. Oktober 2021 sind diese Tests jedoch nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für diese Corona-Tests, wird von einem überwiegend betrieblichen Interesse durch den Arbeitgeber ausgegangen. «Das heißt, die Kostenübernahme stellt für den Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn dar und unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht», erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Dies gilt für Schnelltests sowie für PCR- und Antikörper-Tests.
Auch wenn Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber zur beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, führt das für die Arbeitnehmer weiterhin nicht zu Arbeitslohn. «Arbeitnehmer müssen sich diesbezüglich also keine Sorgen machen, dass dadurch finanzielle Belastungen drohen», sagt Bauer. (dpa)
Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.
Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.
Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.
Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.
Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.
Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.
Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.
Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.
Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.