Künftig hohe Strafen in NRW bei Zweckentfremdung von Wohnungen

| Politik Politik

Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Handhabe gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen. Das sieht ein am Mittwoch vom Landtag beschlossenes «Wohnraumstärkungsgesetz» vor, das am 1. Juli in Kraft tritt. Auch für die Unterbringung von Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien gibt es künftig klarere Regeln. Für das Gesetz stimmten CDU, FDP und AfD. SPD und Grüne enthielten sich. Sie sehen noch Lücken in dem Gesetz.

Wer Wohnraum verwahrlosen lässt oder zweckentfremdet, muss künftig mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld rechnen. Diese Höchststrafe kann auch große Wohnungsbau-Konzerne treffen, falls sie ganze Bestände verwahrlosen lassen.

Verschärfte Vorgaben gelten künftig für die lukrativen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen. Diese werden auf maximal drei Monate im Jahr begrenzt. Wer Wohnraum über Online-Portale für kurze Belegungen anbietet, braucht ab 1. Juli 2022 eine Identifikationsnummer. Für die Vergabe dieser ID-Nummern will das Land ein einheitliches Online-Verfahren einrichten. Die Kommunen können die Kontaktdaten der Anbieter ans Finanzamt weitergeben.

Das Gesetz nimmt außerdem Arbeitgeber für eine angemessene Unterbringung ihrer Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer in die Pflicht. Wer Sammelunterkünfte anbietet, muss künftig ein Konzept vorlegen und einen festen Ansprechpartner benennen. Überall, wo Leiharbeiter untergebracht werden, sollen die Standards der Arbeitsstättenverordnung des Bundes gelten mit ausreichend großen, angemessen temperierten und getrennten Wohn-, Schlaf- und Sanitärbereichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.