Kurzarbeitergeld soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden

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Nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden, wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Koalitionsfraktionen hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zuvor hatte Heil die Änderungen bereits in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angekündigt und mit der nach wie vor angespannten Pandemielage begründet. «Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Corona wirkt sich aber weiterhin negativ aus», sagte Heil.

„Mit großer Erleichterung haben wir heute die Nachricht erhalten, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden,“ heißt es vom DEHOGA Bundesverband. „Wir begrüßen diese Maßnahmen außerordentlich, sie sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Arbeits und Ausnbildungsplätze, sagt die Hauptgeschäftführerin Ingrid Hartges.

Regulär würden die Regeln zur Kurzarbeit, die aktuell gelten, zum 31. März auslaufen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes, der nach dpa-Informationen am 9. Februar ins Kabinett soll, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. «Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 gelten:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
  • Erhöhtes Kurzarbeitergeld
  • Verringertes Mindesterfordernis von 10%
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022

Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung eingeführt werden, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen zum 31. März 2022 auslaufen.

Mit Blick auf die geplante Verlängerung mahnte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger «eine Exit-Strategie» für die Betriebe an. Viele Unternehmen würden die Sonderregelungen zur Kurzarbeit noch länger brauchen, sagte Dulger. Auch die Erstattung von Sozialbeiträgen bleibe «für einen begrenzten Zeitraum wichtig». Gleichwohl müsse es einen Weg aus den Corona-Sonderregelungen heraus geben, sagte der Arbeitgeberpräsident. Kurzarbeitergeld sei «keine Dauerhilfe».

Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, kritisierte, «dass die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 31. März nicht mehr erstattet werden». Seit Januar werden diese bei Kurzarbeit bereits nur noch zu 50 Prozent erstattet. «Es wäre wichtig, rückwirkend zum 1. Januar die 100-Prozent-Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wieder vorzunehmen», sagte Hartges dem Nachrichtenportal «Business Insider». (dpa)


 

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