In der Corona-Krise bekommen die Länder weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen - sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Darüber verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.
Allerdings strichen Bund und Länder den im Entwurf noch genannten Punkt, die Beschränkungskonzepte müssten sich daran orientieren, was vor dem 20. April bundesweit gegolten hatte. Somit entscheiden die Länder nun selbst, wie die Auflagen konkret aussehen müssen.
In der Schalte hatte es zuvor heftige Diskussionen gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Die Kritiker der Zahlenvorgabe warnten davor, dass dann möglicherweise aus Angst vor neuen Beschränkungen einfach weniger getestet werde, um nicht in die Gefahr zu geraten, am Ende über dem Grenzwert zu liegen.
Merkel habe sich jedoch schließlich mit ihrem Vorschlag durchgesetzt, hieß es. Dem Vernehmen nach warnte die Kanzlerin dringend davor, Infektionen zu ignorieren. So habe es in Italien und Frankreich auch begonnen. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützte die Obergrenze für Neuinfektionen als «zentralen Bestandteil des Beschlusses. Sonst öffnen wir ohne jede Sicherung», sagte er laut Teilnehmern.
Gerade bei weitreichenden Öffnungen steige wieder die Gefahr einer dynamischen Entwicklung, die schon zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen ausging und dann weiterverbreitet wurde, hieß es. Deshalb müsse ab einer gewissen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und einem schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.
Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in einer Einrichtung, könne ein Beschränkungskonzept auch nur die Einrichtung umfassen. Bei einem weiter verteilten regionalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssten aber auch inzwischen aufgehobene allgemeine Beschränkungen regional wieder eingeführt werden. Solche Maßnahmen müssten gelten, bis der Richtwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern mindestens 7 Tage unterschritten werde.
Darüber hinaus könnten auch Mobilitäts-Beschränkungen in besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geboten sein - spätestens dann, wenn die Zahl weiter steige und es keine Gewissheit gebe, dass Infektionsketten umfassend unterbrochen werden konnten.
(dpa)