Länder beschließen Homeoffice-Pauschale

| Politik Politik

Die Bundesländer haben am Freitag grünes Licht für eine Steuerpauschale für die Arbeit im Homeoffice und andere Steueränderungen gegeben. Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, kann seine Ausgaben damit leichter in der Steuererklärung geltend machen. Pro Tag im Homeoffice kann man 5 Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021 - danach, so hofft man, könnte die Corona-Pandemie im Griff sein und die meisten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Maßnahme.

Zugleich wurde die geltende Regelung verlängert, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Außerdem wurde eine Steuerregelung für besonders günstig vermietete Wohnungen geändert. Bisher konnten Vermieter Werbungskosten nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betrug. Diese Grenze sinkt nun auf 50 Prozent. So soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.

Darüber hinaus werden Ehrenamtler entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.