Länder sollen selbst über Öffnung von Restaurants und touristische Nutzung von Hotels entscheiden

| Politik Politik

Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die in der Corona-Krise am schwersten betroffen sind. Nun sollen die Länder entscheiden, wann Kneipen und Restaurants wieder öffnen dürfen - unter Auflagen. Gleiches gilt für die touristische Nutzung von Hotels.Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch.

Die Länder sollen in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Das geht aus dem Beschlusspapier hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Grundlage sollen gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen sein.

So entsteht ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Möglichkeiten und Geboten. Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Regionen derzeit bekannt sind. Weiterlesen auf  Tageskarte

Die Länder sollen laut Beschlusspapier in eigener Verantwortung auch über die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen entscheiden. Dazu gehören der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios - sowie Schwimmbädern, Fitnessstudios. Ferner zählen dazu «kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter». Es gilt auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.

Die Wirtschaftsminister der Länder hatten am Dienstagabend empfohlen, dass es unter Auflagen in einem Korridor vom 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes gibt. Für Hotels und Pensionen wird demnach eine Öffnung bis Ende Mai angepeilt. Voraussetzung für die Öffnung sei die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften, Abstandsregeln sowie die Vorlage eines Plans zum Schutz der Beschäftigten.

Kneipen und Restaurants waren Mitte März geschlossen worden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Davon ausgenommen war nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Hotels und Pensionen durften Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke zur Verfügung stellen.

Einige Länder wie Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatten bereits eigene Pläne für die schrittweise Öffnung von Gastronomie und Tourismusbranche vorgestellt, unter Auflagen zum Gesundheitsschutz und mit Beschränkungen.

DEHOGA begrüßt konkrete Öffnungstermine für Restaurants und Hotels und bekräftigt Forderung nach Rettungsfonds

Das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft gehören zu den Branchen, die in der Corona-Krise am schwersten betroffen sind. Branchenverbände hatten einheitliche Regeln für ganz Deutschland angemahnt. Jetzt zeigte sich der Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeigt sich erleichtert über die nun genannten Öffnungstermine für Restaurants und Hotels. „Wir begrüßen, dass es endlich konkrete Öffnungsperspektiven für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern gibt“, sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. „Die meisten Betriebe befinden sich in der achten Woche der Schließung bei Null-Umsätzen und weiterlaufenden hohen Fixkosten. Die Lage ist dramatisch“, so Zöllick. „Es ist deshalb richtig und gut, dass die Ministerpräsidenten in einer Balance zwischen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in diesem Land, aber auch in der Verantwortung für die Wirtschaft jetzt handeln.“ Zugleich fordert die Branche weitere staatliche Unterstützung ein. Zöllick erklärt: „Ein Rettungsfonds muss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden – mit direkten Finanzhilfen für alle Betriebe unserer Branche. Nur mit dieser Unterstützung haben viele Betriebe eine Überlebensperspektive.“

Jetzt käme es auf eine praxistaugliche Gestaltung der jeweiligen Rechtsverordnungen an. „Für Gäste wie Unternehmer wäre es einfacher, wenn sich die Länder auf maximal einheitliche Regelungen bei Kontaktbeschränkungen, Schutzmaßnahmen und branchenspezifischen Vorgaben verständigen könnten“, so Zöllick.

Viele Betriebe hätten bereits Sicherheitskonzepte zur Vermeidung von Infektionsrisiken erstellt. Auch die Berufsgenossenschaft habe einen Leitfaden zum branchenübergreifenden SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard vorgelegt. Der DEHOGA unterstützt die Betriebe mit Checklisten und Best-Practice-Beispielen zu Abstandsgeboten und noch einmal deutlich erhöhten Hygienestandards. „Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter hat oberste Priorität“, so Zöllick.

Laut den Beschlüssen der Bund-Länder-Telefonkonferenz dürfen Gastronomiebetriebe bundesweit kontrolliert und unter Auflagen öffnen. Wie bekannt wurde, streben die Wirtschaftsminister der Länder dafür einen Korridor vom 9. bis 22. Mai an. Für touristische Beherbergungen wurde eine Öffnung bis Ende Mai angekündigt.

Zöllick hofft nun auf einen guten Start in die touristische Sommersaison. „Wir sind und bleiben zuversichtlich, für unsere Gäste auch in diesen herausfordernden Zeiten trotz der hohen Auflagen gute Gastgeber sein zu können. Voraussetzung dafür ist auch, dass alle mitziehen. Das heißt, dass auch die Gäste Verständnis für die neuen Spielregeln aufbringen. Je besser und konsequenter wir die Standards akzeptieren und einhalten, desto mehr Lebensqualität für uns alle wird wieder möglich sein.“

Südwest-Minister: Steuersenkung für Gastronomie richtig und wichtig

Zustimmung aus Baden-Württemberg für die vom Bundeskabinett beschlossene Mehrwertsteuersenkung für Restaurants und Cafés: Tourismusminister Guido Wolf (CDU) nannte es am Mittwoch richtig und wichtig, dass die Gastronomiebetriebe die Möglichkeit bekämen, sich trotz der weiterhin bestehenden Corona-Einschränkungen aus eigener Kraft auf den Beinen zu halten. «Wenn die Gastwirte nun endlich wieder etwas verdienen, muss ihnen davon auch mehr bleiben», sagte Wolf.

Das Bundeskabinett hatte zuvor beschlossen, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen vom 1. Juli an für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent reduziert wird. Baden-Württemberg plant, Gastronomiebetriebe noch vor Pfingsten unter strengen Auflagen wieder öffnen zu lassen.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte zu der Steuersenkung: «Gemeinsam mit unserem Sofortprogramm für das Gastgewerbe, das wir schnellstmöglich auf den Weg bringen, ergibt das ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket, um diese besonders hart getroffene Branche durch die Krise zu bringen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.