Lauterbach will Ländern vier Kriterien für Hotspots vorschlagen

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Corona-Hotspots vorschlagen. «Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können», sagte der SPD-Politiker am Sonntag im Sender Bild TV mit Blick auf die für den Nachmittag geplante Schalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten. Mit diesen Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. «Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen», sagte Lauterbach weiter.

Die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht lehnte Lauterbach ab. «Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist vollkommen unerheblich. Es geht rechtlich nicht», sagte der SPD-Politiker, betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht
beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte jedoch an die Länder, das in den Hotspots zu machen und forderte die großen Supermarktketten erneut auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwarte er die Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen am Montag über die Hotspot-Regel für schärfere Corona-Maßnahmen beraten. In den Landesregierungen herrscht Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht. (dpa)


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