Leipziger Gästetaxe nach Klage hinfällig

| Politik Politik

Weil die Stadt Leipzig keine überzeugende Berechnung für die Erhebung der Gästetaxe präsentieren kann, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Rahmen einer Normenkontrollklage zugunsten der Berliner Hotel- und Hostelgruppe a&o entschieden: Die Tourismusabgabe in Leipzig ist nichtig.

a&o-Justitiar Dr. Florian Schöfer: „Das Oberverwaltungsgericht hat deutlich aufgezeigt, dass Städte ihre Hausaufgaben machen müssen, bevor sie Tourismusabgaben erheben dürfen. Wir hoffen, dass City Taxes als Einnahmequelle damit unattraktiver werden.“ Das heutige Urteil muss leider nicht das endgültige Aus für die City Tax in Leipzig bedeuten, ein „schöner juristischer Erfolg“, so Schöfer, sei es aber allemal.

Die auch als Kultur- oder Tourismusabgabe bezeichnete Gästetaxe bezeichnet die Besteuerung privat veranlasster Übernachtungen. In Leipzig beträgt sie aktuell im Regelfall drei Euro pro Person und Übernachtung. Die Rechtsgrundlage in Sachsen erlaubt die Erhebung einer Citytax, das erhobene Entgelt darf allerdings nicht für die allgemeine Haushaltsfinanzierung verwendet werden.

„Rechtlich handelt es sich bei der Tourismusabgabe um eine Gegenleistung für das touristische Angebot der Stadt – also muss sie auch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einrichtungen stehen“, erklärt Florian Schöfer, „hier fehlen überzeugende Berechnungen der Stadt Leipzig.“

Erhebung von City Taxes künftig aufwändiger?

Grundsätzlich infrage steht die Tourismusabgabe damit nicht und noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber Florian Schöfer ist optimistisch, dass es bei dieser Entscheidung bleiben wird und sich der Begründungsaufwand für Übernachtungsabgaben damit erhöht. a&o hat bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen alle Arten von Übernachtungsabgaben geführt und will weiter gegen solche Abgaben kämpfen.

Phillip Winter, CMO: „Drei Euro extra mögen bei einem Aufenthalt im Fünf-Sterne-Hotel nicht der Rede Wert sein. Getreu unserem Motto „everyone can travel“, spricht a&o aber auch Gäste an, bei denen eine City Tax fürs Reisebudget durchaus eine Rolle spielen kann und die Reisekasse in der Vergangenheit zusätzlich belastet hat.“

Wenn das Bautzener Urteil hält, entfällt die Gästetaxe in Leipzig zumindest vorläufig für alle Reisenden. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Leipzig dann einen weiteren Anlauf mit neuer Berechnungsgrundlage wagt. Soviel ist sicher: „a&o würde natürlich auch bei einer Neuauflage der Leipziger Gästetaxe wieder ganz genau hinsehen,“ kündigt Florian Schöfer jetzt schon an.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.