Leipziger Gästetaxe nach Klage hinfällig

| Politik Politik

Weil die Stadt Leipzig keine überzeugende Berechnung für die Erhebung der Gästetaxe präsentieren kann, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Rahmen einer Normenkontrollklage zugunsten der Berliner Hotel- und Hostelgruppe a&o entschieden: Die Tourismusabgabe in Leipzig ist nichtig.

a&o-Justitiar Dr. Florian Schöfer: „Das Oberverwaltungsgericht hat deutlich aufgezeigt, dass Städte ihre Hausaufgaben machen müssen, bevor sie Tourismusabgaben erheben dürfen. Wir hoffen, dass City Taxes als Einnahmequelle damit unattraktiver werden.“ Das heutige Urteil muss leider nicht das endgültige Aus für die City Tax in Leipzig bedeuten, ein „schöner juristischer Erfolg“, so Schöfer, sei es aber allemal.

Die auch als Kultur- oder Tourismusabgabe bezeichnete Gästetaxe bezeichnet die Besteuerung privat veranlasster Übernachtungen. In Leipzig beträgt sie aktuell im Regelfall drei Euro pro Person und Übernachtung. Die Rechtsgrundlage in Sachsen erlaubt die Erhebung einer Citytax, das erhobene Entgelt darf allerdings nicht für die allgemeine Haushaltsfinanzierung verwendet werden.

„Rechtlich handelt es sich bei der Tourismusabgabe um eine Gegenleistung für das touristische Angebot der Stadt – also muss sie auch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einrichtungen stehen“, erklärt Florian Schöfer, „hier fehlen überzeugende Berechnungen der Stadt Leipzig.“

Erhebung von City Taxes künftig aufwändiger?

Grundsätzlich infrage steht die Tourismusabgabe damit nicht und noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber Florian Schöfer ist optimistisch, dass es bei dieser Entscheidung bleiben wird und sich der Begründungsaufwand für Übernachtungsabgaben damit erhöht. a&o hat bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen alle Arten von Übernachtungsabgaben geführt und will weiter gegen solche Abgaben kämpfen.

Phillip Winter, CMO: „Drei Euro extra mögen bei einem Aufenthalt im Fünf-Sterne-Hotel nicht der Rede Wert sein. Getreu unserem Motto „everyone can travel“, spricht a&o aber auch Gäste an, bei denen eine City Tax fürs Reisebudget durchaus eine Rolle spielen kann und die Reisekasse in der Vergangenheit zusätzlich belastet hat.“

Wenn das Bautzener Urteil hält, entfällt die Gästetaxe in Leipzig zumindest vorläufig für alle Reisenden. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Leipzig dann einen weiteren Anlauf mit neuer Berechnungsgrundlage wagt. Soviel ist sicher: „a&o würde natürlich auch bei einer Neuauflage der Leipziger Gästetaxe wieder ganz genau hinsehen,“ kündigt Florian Schöfer jetzt schon an.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.