„Lockdown durch die Hintertür“: 2G-plus in Restaurants in Baden-Württemberg ab Samstag

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Baden-Württemberg will mit besonders scharfen Einschränkungen und Verboten die vierte Corona-Welle brechen und die Pandemie eindämmen. Die neuen Corona-Regeln sollen schon an diesem Samstag in Kraft treten und schränken auch den Alltag von Geimpften und Genesenen im Südwesten so stark ein wie bislang kaum sonst in der Republik. Unter anderem muss künftig für den Restaurantbesuch ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, auch wenn die Gäste geimpft oder genesen sind. Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, Weihnachtsmärkte verboten und Diskotheken geschlossen.

Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Nach den neuen Planungen der Landesregierung wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine «harte Obergrenze» von 750 Personen gelten. Für die Gastronomie gilt die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr.


+++ Aktuell +++ 

In mehreren Bundesländern entfällt die Testpflicht für Menschen, die eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kündigten die Lockerungen für Drittgeimpfte am Freitag schon mit Wirkung ab Samstag an. Auch Mecklenburg-Vorpommern prüft einen solchen Schritt - Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hoffe jedoch auf eine bundesweite Lösung und wolle das Thema bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag ansprechen, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

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2G-Plus-Regel: Massive Kritik vom DEHOGA

Massive Kritik übt der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA an der 2G-Plus-Regelung, die ab Samstag, 4. Dezember, in der Gastronomie Baden-Württembergs gelten soll. „Wenn auch Geimpfte und Genesene nur noch mit einem negativen Testergebnis ins Restaurant gehen dürfen, bedeutet das für die Gastronomie faktisch einen ,Lockdown durch die Hintertür‘, kritisiert DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. „Spontane Gasthausbesuche sind unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich, zumal es fast überall im Land an einer ausreichenden Testinfrastruktur fehlt.“ Der DEHOGA erwarte deshalb, dass in den nächsten Tagen sehr viele gastgewerbliche Betriebe im Land schließen und ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken müssen, weil sie unter den Bedingungen der neuen Corona-Verordnung nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Die 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie ist nach Auffassung des DEHOGA unverhältnismäßig. „Unsere Branche ist zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber gewesen. Sichere Gasthausbesuche sind – zumal unter 2G-Bedingungen – problemlos möglich. Wir sehen daher keinen Grund, die Betriebe jetzt durch die 2G-Plus-Regelung in die Existenznot zu treiben“, betont Engelhardt. Zu kritisieren sei auch die extreme Kurzfristigkeit der Regelung. Engelhardt: „Daran, was die Einführung von „2G-Plus“ von heute auf morgen für Betriebe, Beschäftigte und Gäste bedeutet, denkt offenbar niemand in der Landesregierung. Was hier passiert, ist planlos und den Betroffenen gegenüber respektlos.“

Nach Einschätzung des DEHOGA sind durch die Einschränkungen der Corona-Verordnung, die auch eine Schließung Clubs und Diskotheken vorsieht, mittelfristig wieder zahlreiche Betriebe im Land in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Es müsse daher seitens der Politik klargestellt werden, dass Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, die aufgrund der aktuellen Anti-Corona-Regelungen nicht mehr wirtschaftlich öffnen können, gesichert Anspruch auf staatliche Überbrückungshilfe haben. „In diesem Punkt muss Ministerpräsident Kretschmann jetzt auch persönlich Druck in Berlin machen.“ Außerdem fordert der DEHOGA, die Corona-Regeln zur Kurzarbeit bis 31. März fortzusetzen. Dazu zählten die Fortgeltung der erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit sowie die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. 

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Die Beschlüsse reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden.

Für überregionale Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen kommen bundesweit Zuschauer-Begrenzungen. Genutzt werden dürfen nur bis 50 Prozent der Kapazität - innen sind maximal 5000 Zuschauer erlaubt, im Freien 15 000. Zugang haben nur Geimpfte und Genesene (2G) mit medizinischer Maske, vorgeschrieben werden können auch extra Tests (2G plus).

Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten, außerdem gibt es am Silvester- und und am Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 750 Besuchern geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus.

Regierungschef Kretschmann verteidigte das strenge neue Regelwerk mit dem Verweis auf die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante. «Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen.»


 

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