Maritim und Steigenberger sind neue Mitglieder im BTW 

| Politik Politik

Die Maritim Hotelgesellschaft mbH und die Steigenberger Hotels AG sind neue Mitglieder des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW). „Wir freuen uns sehr, dass diese beiden im Deutschlandtourismus höchst erfolgreichen und gleichzeitig international stark aufgestellten traditionsreichen Marken den BTW verstärken,“ begrüßt BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel die beiden neuen Mitglieder in den Reihen des Dachverbands der Tourismuswirtschaft. „Die Hotellerie ist eine der tragenden Säulen des Tourismus – ganz egal ob es um Incoming, Outgoing oder innerdeutschen Tourismus geht. Wir freuen uns, dass diese Säule künftig im BTW noch stärker vertreten sein wird als bislang bereits“.

"In Zeiten, in denen das Trennende viel zu häufig in den Vordergrund gestellt wird, halten wir es für äußerst wichtig, dass es einen Verband gibt, der die gemeinsamen Interessen der Tourismuswirtschaft in den Mittelpunkt stellt. Diese Idee und die Arbeit des Verbands unterstützen wir gern und freuen uns, künftig Teil dieses breit aufgestellten Netzwerks zu sein“, so die Aufsichtsratsvorsitzende der Maritim Hotelgesellschaft mbH, Dr. Monika Gommolla.

„Rund drei Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Tourismuswirtschaft. Das macht 4 Prozent der Bruttowertschöpfung unseres Landes und es ist unsere Aufgabe als Branche, dafür zu sorgen, dass wir den Menschen im Tourismus gute Arbeitsplätze bieten und nachhaltig zur Entwicklung des Landes beitragen“, erklärt der CEO der Steigenberger Hotels AG, Thomas Willms. „Aus diesem Grund treten wir dem BTW als Dachverband bei, da wir gemeinsam viel mehr bewegen können.“ 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.