Maskenpflicht in Baden-Württemberg wird für geimpfte Beschäftigte und Gäste aufgehoben

| Politik Politik

Vom kommenden Donnerstag an können geimpfte und genesene Beschäftigte und Gäste zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen auf den Maskenschutz verzichten, wenn dort die sogenannte 2G-Option gilt. Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, teilte das Sozialministerium am Sonntag mit. Zuvor hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» über die Änderung berichtet und den Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, zitiert. Demnach wird die nächste Verordnung zunächst bis zum 24. November fortgeschrieben. Danach soll es eine Landeslösung geben, wenn der Bundestag keine einheitliche Regelung beschließt.

Lahl und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatten sich bereits Mitte Oktober auf die neue Anpassung der Verordnung geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt noch eine Maskenpflicht vor.

Der jüngsten Entscheidung des Sozialministeriums war eine Auseinandersetzung zwischen Brink und Lahl vorausgegangen. Er halte es für nicht nachvollziehbar, wenn geimpfte Kellner nach der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen müssten, geimpfte Gäste hingegen nicht, hatte Lahl gesagt. Brink sei dagegen gewesen, dass diejenigen, die geimpft sind, keine Maske tragen müssten, weil man dadurch die Maskenträger als nicht Geimpften kenntlich mache.

Brink hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte sei keineswegs an einem «Veto» des Datenschutzes gescheitert. «Selbstverständlich gibt der Datenschutz als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedem Bürger das Recht, seinen Impfstatus mit anderen zu teilen, auch mit dem Arbeitgeber», machte Brink deutlich. Es dürfe aber kein unzulässiger Druck auf diese Entscheidung ausgeübt werden. «Deswegen darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nach Gesundheitsdaten seiner Beschäftigten fragen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.