Maskenpflicht in Baden-Württemberg wird für geimpfte Beschäftigte und Gäste aufgehoben

| Politik Politik

Vom kommenden Donnerstag an können geimpfte und genesene Beschäftigte und Gäste zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen auf den Maskenschutz verzichten, wenn dort die sogenannte 2G-Option gilt. Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, teilte das Sozialministerium am Sonntag mit. Zuvor hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» über die Änderung berichtet und den Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, zitiert. Demnach wird die nächste Verordnung zunächst bis zum 24. November fortgeschrieben. Danach soll es eine Landeslösung geben, wenn der Bundestag keine einheitliche Regelung beschließt.

Lahl und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatten sich bereits Mitte Oktober auf die neue Anpassung der Verordnung geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt noch eine Maskenpflicht vor.

Der jüngsten Entscheidung des Sozialministeriums war eine Auseinandersetzung zwischen Brink und Lahl vorausgegangen. Er halte es für nicht nachvollziehbar, wenn geimpfte Kellner nach der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen müssten, geimpfte Gäste hingegen nicht, hatte Lahl gesagt. Brink sei dagegen gewesen, dass diejenigen, die geimpft sind, keine Maske tragen müssten, weil man dadurch die Maskenträger als nicht Geimpften kenntlich mache.

Brink hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte sei keineswegs an einem «Veto» des Datenschutzes gescheitert. «Selbstverständlich gibt der Datenschutz als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedem Bürger das Recht, seinen Impfstatus mit anderen zu teilen, auch mit dem Arbeitgeber», machte Brink deutlich. Es dürfe aber kein unzulässiger Druck auf diese Entscheidung ausgeübt werden. «Deswegen darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nach Gesundheitsdaten seiner Beschäftigten fragen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will den Start des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung verschieben. Eine Verbändeallianz fordert, die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Ärgernis Verpackungssteuer: Sie sorgt in Freiburg für Unmut. Teile des Gemeinderates wollen die umstrittenen Regeln eindampfen und die Abgabe neu aufstellen – kommt ihr Antrag durch?

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.