Mehr LKW-Fahrer im Hotel: EU-Parlament stimmt Reformen im Transportverkehr zu

| Politik Politik

Das Europaparlament hat umfassende neue Regeln für Fernfahrer beschlossen, um ihnen europaweit geregeltere Ruhezeiten, mehr Zeit zu Hause und eine fairere Bezahlung zu sichern. Die Europaabgeordneten stimmten einem Reformpaket zu, auf das sich die zuständigen EU-Minister nach jahrelangen Verhandlungen im April verständigt hatten. Mit den neuen Regeln soll auch schärfer gegen Wettbewerbsverzerrung in der Transportbranche - beispielsweise durch Briefkastenfirmen - vorgegangen werden.

Nach Angaben des Europaparlaments können rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer von den Reformen profitieren. Sie dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen. Wie unter anderem der WDR berichtet, sollen sie in der vorgeschriebenen Ruhezeit von 45 Stunden im Hotel oder in einer Pension bleiben. Damit will man Missstände auf den überfüllten Rastplätzen in den Griff bekommen, so die Begründung der EU-Verkehrsminister. Unter der Woche, am Ende einer Tagestour, dürfen sie sich immer noch einen Platz auf der Raststätte suchen. 

Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause fahren zu können. Unternehmen müssen ihre Fahrpläne dementsprechend organisieren. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen. Zudem sollen die Gehälter von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Europaabgeordneten, Ismail Ertug, begrüßte die Annahme des Reformpakets. «Wir haben nach langen und schwierigen Verhandlungen einen guten Kompromiss gefunden, den auch die zentraleuropäischen Staaten mittragen», sagte er. Das Ergebnis ermögliche einen großen Schritt hin zu einem geordneten und humaneren Transportsektor. Das Gesetzespaket solle dem «Nomadendasein» vieler Fahrer ein Ende setzen, so Ertug.

Um Betrug in der Branche zu bekämpfen, sollen Fahrtenschreiber künftig Grenzübergänge registrieren. Damit es weniger Briefkastenunternehmen gibt, müssen Spediteure den neuen Regeln zufolge zudem nachweisen, dass sie in demjenigen Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, auch aktiv sind. Die EU-Länder haben nun 18 Monate Zeit, um den Großteil der Reformen umzusetzen.

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.