Mehrere Bundesländer schaffen Isolations- und Maskenpflichten ab

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Mit dem Coronavirus infizierte Menschen müssen sich in einigen Bundesländern ab dieser nicht mehr isolieren. Auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fällt vielerorts weg.

NRW kehrt nach Corona-Maßnahmen weitgehend zur Normalität zurück

Ab Mittwoch gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und keine fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte mehr. Mit Verweis auf eine weiter entspannte Infektionslage sowie einen hohen Immunisierungsgrad hatte das NRW-Gesundheitsministerium bereits vor Tagen den Wegfall dieser Schutzmaßnahmen zum 1. Februar 2023 bekanntgegeben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fällt laut Bundesregierung zum 2. Februar weg. So gibt es ab Donnerstag in NRW in allen Bussen und Bahnen keine Maskenpflicht mehr. Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie kehrt NRW damit weitgehend zur Normalität zurück.

Ab 1. Februar gilt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere. «Wer krank ist, bleibt zu Hause», hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mehrfach erklärt. Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft den Angaben des Ministeriums zufolge zum 31. Januar aus. Mit ihr ende die Pflicht, sich bei einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Der Umfang der Corona-Schutzverordnung wurde reduziert. Wer sich besonders schützen wolle, könne selbstverständlich freiwillig eine Maske in Bussen und Bahnen tragen, hatte das Ministerium betont.

Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber Schutzmaßnahmen bestehen, die zum Großteil auf dem Bundesrecht beruhen. In Krankenhäusern, Pflegeheime und Arztpraxen müssen Beschäftigte und Besucher weiterhin eine Maske tragen. Ein negativer Selbsttest für Besucher und Besucherinnen reicht zum Betreten grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort auf ihrem Gelände anbietet. Wer positiv auf Corona getestet wurde, darf diese Einrichtungen - dazu gehören auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - für fünf volle Tage nach dem Test nicht betreten. Für dort Beschäftigte gilt weiter ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr war in NRW Ende April 2020 eingeführt worden. Viele Kommunen hatten die damalige CDU/FDP-Landesregierung unmittelbar zuvor mit eigenen Verfügungen oder Ankündigungen unter Druck gesetzt. Indem Mund und Nase bedeckt werden, sollte die Gefahr gesenkt werden, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Neben OP-Masken waren anfangs auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutz erlaubt. Ende Januar 2021 erfolgte eine Verschärfung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr: Medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken wurden vorgeschrieben.

Allein in Zügen des Regionalverkehrs und auf Bahnhöfen in NRW sind seit der Einführung der Maskenpflicht bis Ende Januar dieses Jahres 462 110 bewusste Maskenverstöße dokumentierten worden, teilte das Kompetenzcenter Sicherheit NRW beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit. NRW-weite Zahlen zu Bußgeldverfahren sowie Strafanzeigen nach gewalttätigen Auseinandersetzungen lägen genauso wenig vor wie Gesamtzahlen der Nahverkehrsunternehmen zu Verstößen in Bussen und Bahnen. Im Streit um die Maske sei es immer wieder erforderlich gewesen, hartnäckige Verweigerer sowie Wiederholungstäter von der Weiterfahrt auszuschließen und gemeinsam mit den Ordnungsbehörden und der Bundespolizei Bußgeldverfahren einzuleiten, hieß es.

Allein im Jahr 2021 seien rund 1,5 Millionen Menschen auf das korrekte Tragen der Maske und den nötigen Abstand hingewiesen worden. Für die Kontrolle zur Maskenpflicht und der 3G-Regeln wurden in den zurückliegenden Jahren laut VRR rund 100 zusätzliche Sicherheitskräfte in den Zügen und rund 120 Sicherheitskräfte in den Bahnhöfen eingesetzt, die die Ordnungsbehörden und die Bundespolizei verstärken sollten. Zur Finanzierung der Zusatzkontrollen habe das Land NRW den Verkehrsunternehmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie - 2020 - 15 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, teilte das Kompetenzzentrum mit. 2021 hätten die Verkehrsunternehmen sogar 22,6 Millionen Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal ausgegeben.

Baden-Württemberg: Nach fast drei Jahren: Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr

Mit der neuen Corona-Verordnung ist die Maskenpflicht im baden-württembergischen Nahverkehr seit diesem Dienstag (31. Januar) nach fast drei Jahren aufgehoben. Auch das Personal in Arztpraxen kann nun wieder auf den lange vorgeschriebenen Schutz verzichten. Es sind die letzten Auflagen, über die das Land selbst entscheiden konnte.

Wenige Tage lang werden Land und Bund noch getrennte Wege auf der Schiene gehen: Während für den Nahverkehr die Pflicht kassiert wurde, muss die Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen galt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der Verordnung mitgeteilt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.

Corona-Isolationspflicht endet in Niedersachsen und Bremen

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich von diesem Mittwoch an in Niedersachsen und Bremen nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren. Hintergrund ist die auslaufende Isolationspflicht. Diesen Schritt hatten die beiden Bundesländer vor knapp drei Wochen angekündigt.

Einige Bundesländer hatten diese Pflicht bereits aufgehoben. Die Isolationspflicht wurde in Niedersachsen zuvor etliche Male verlängert und gilt laut Gesundheitsministerium seit September 2021. Wer eine Corona-Infektion hat, muss sich für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Am Mittwoch endet ebenfalls die Pflicht, einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test zu überprüfen.

An diesem Donnerstag endet zudem die Maskenpflicht im Nahverkehr in beiden Bundesländern, bundesweit ebenfalls in Fernzügen, also etwa bei Reisen mit der Deutschen Bahn.

Seit Beginn der Corona-Pandemie vor rund drei Jahren wurden in Niedersachsen nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 3,8 Millionen Infektionen gemeldet. Das Bundesland hat rund acht Millionen Einwohner. Im Bundesland Bremen waren es den Angaben zufolge etwas mehr als 300 000 Corona-Infektionen - rund 680 000 Menschen leben dort.

Keine Corona-Isolationspflicht mehr - Maskenpflicht fällt in Bahnen

Mit dem Coronavirus infizierte Menschen müssen sich in Thüringen ab Donnerstag nicht mehr isolieren. Auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fällt weg. Das sieht eine neue Verordnung vor, die am Montag vom Thüringer Gesundheitsministerium verbreitet wurde und am Donnerstag in Kraft treten soll. Die neuen Regelungen kommen damit einen Tag früher als anvisiert, teilte das Gesundheitsministerium mit. Auf Bundesebene entfällt ab Donnerstag auch die Maskenpflicht im Fernverkehr. Die vom Bund festgelegte FFP2-Maskenpflicht in medizinischen und Pflegeeinrichtungen bleibt.

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht kommen aber auch neue Regeln für Infizierte mit positivem Test. Demnach gilt für sie eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung und ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Ziel sei, besonders gefährdete Menschen trotz Wegfalls der Isolationspflicht zu schützen. Infizierte müssen sich mindestens fünf Tage lang an die neuen Regeln halten oder 48 Stunden symptomfrei sein. Spätestens nach zehn Tagen müssen sich auch Infizierte mit Symptomen nicht mehr an die Regeln halten.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist es die voraussichtlich letzte Corona-Verordnung auf Landesebene. Die Ermächtigung des Bundes ende am 7. April. «Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht», hieß es.

Ende von Isolationspflicht und Corona-Maßnahmen in Sachsen

Auch in Sachsen sollen die Isolationspflicht für Corona-positiv Getestete aufgehoben werden und alle verbliebenen landeseigenen Schutzmaßnahmen enden. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat das nach Angaben vom Donnerstag in Dresden dem Kabinett zum 3. Februar vorgeschlagen. «Angesichts der aktuellen Entwicklung ist ein Ende staatlicher Vorgaben geboten», sagte sie unter Verweis auf Entscheidungen in anderen Bundesländern und die aktuelle Pandemielage.

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