Mehrwertsteuer ab 2026: DEHOGA veröffentlicht Leitfaden für die Gastronomie

| Politik Politik

Angesichts der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent zum 1. Januar 2026 herrscht in der Branche Klärungsbedarf. Der DEHOGA Bundesverband hat dazu nun eine aktuelle Information vorgelegt. Das Dokument dient als Orientierungshilfe für Gastronomen und Hoteliers, um die komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Speisen, Getränken und verschiedenen Dienstleistungsformen rechtssicher zu lösen.


Hier das Merkblatt reduzierter Mehrwertsteuersatz direkt herunter landen


Stichtagsregelung und die Besonderheit der Silvesternacht

Ein zentraler Punkt des Merkblatts ist die korrekte steuerliche Erfassung zum Jahreswechsel. Da ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungsausführung für den Steuersatz maßgeblich ist, entstehen in der Silvesternacht besondere Konstellationen. Das Dokument erläutert anhand von Beispielen, wann für Bewirtungen noch der alte Satz von 19 Prozent greift und unter welchen Bedingungen bei Silvesterpartys bereits der reduzierte Satz angewendet werden kann.

Aufteilungspflicht bei Pauschalangeboten

Da die Steuersenkung explizit nicht für Getränke gilt, sieht sich die Branche mit einem gesetzlichen Aufteilungsgebot konfrontiert. Das Merkblatt gibt Hilfestellung, wie Pauschalpreise bei Frühstücksbuffets, Tagungspauschalen oder Kombi-Menüs kalkulatorisch aufgespalten werden müssen. Hierbei wird insbesondere auf die Möglichkeit von Pauschalwerten für Getränkeanteile und die steuerliche Behandlung von Business-Packages in der Hotellerie eingegangen.

Differenzierung zwischen Service und Lieferung

Ein weiterer Schwerpunkt der Information ist die Unterscheidung zwischen Restaurantdienstleistungen und reinen Speisenlieferungen. Während der Verzehr im Haus ab 2026 generell begünstigt ist, gelten für den Bereich Außer-Haus-Verkauf und Catering weiterhin spezifische Regeln, insbesondere bei Luxuslebensmitteln. Der Leitfaden klärt zudem über die Handhabung von Anzahlungen und die steuerlichen Folgen bei der Einlösung von Gutscheinen auf, die noch vor der Umstellung erworben wurden.

Rechtliche Ansprüche auf Preisanpassung

Abschließend thematisiert die Mitgliederinformation die zivilrechtliche Seite der Steuersenkung. Unter Verweis auf das Umsatzsteuergesetz wird dargelegt, in welchen Fällen Vertragspartner einen Anspruch auf einen wirtschaftlichen Ausgleich der Steuerdifferenz geltend machen könnten. Der Verband betont jedoch, dass die Informationen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.