Mehrwertsteuer - Europäische Kommission will gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und Hotellerie

| Politik Politik

Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU auf den Tisch gelegt. Plattformen würden damit stärker in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und dem Hotelgewerbe herzustellen.

Plattformen, die in der Vermittlung zwischen den Erbringern bestimmter Dienstleistungen und der Verbraucherschaft agieren – boomen seit Jahren. Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften ist der zugrundeliegende Dienstleister – beispielsweise die Person, die eine Wohnung vermietet – verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.

Vielen zugrundeliegenden Dienstleistern – egal, ob natürliche Personen oder kleine Unternehmen – sei jedoch nicht bewusst, dass die von ihnen angebotenen Dienstleistungen möglicherweise mehrwertsteuerpflichtig sind, so die Kommission. Und selbst, wenn es ihnen bekannt sei, könne es für sie schwierig sein, das Mehrwertsteuersystem zu verstehen und ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Gleichzeitig führten der Skaleneffekt und allein die Zahl der Nutzenden dieser Plattformen, insbesondere im Beherbergungssektor und in der Personenbeförderung, dazu, dass diese Anbieter nun in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistern wie Hotels und privaten Transportunternehmen stünden.

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften steht beispielsweise ein Hotel in einer europäischen Metropole im Wettbewerb mit einer Plattform, die Tausende Inserate in derselben Stadt unterstützt, von denen viele nicht versteuert werden.

Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermietung von Kurzzeitunterkünften in der EU nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist und dass Vermittlungsplattformen von Kurzzeitunterkünften und der Personenbeförderung dafür verantwortlich sind, die auf die von ihnen unterstützten Verkäufe anfallende Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, wenn der zugrundeliegende Dienstleister dies nicht getan hat, zum Beispiel weil es sich um ein kleines Unternehmen oder einen Einzelanbieter handelt. So wird die derzeitige mehrwertsteuerliche Benachteiligung von herkömmlichen Unternehmen in diesen Bereichen beseitigt.

Schätzungen zufolge dürften die Mitgliedstaaten zudem in den nächsten zehn Jahren auf diese Weise zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 6,6 Milliarden Euro jährlich erzielen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in anderen Teilen der Welt, wie beispielsweise in Kanada, wo sie reibungslos funktionieren. Gleichzeitig werden die Plattformen dank der Standardisierung der an die Behörden zu übermittelnden Informationen in demselben Zeitraum selbst insgesamt 48 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Auch KMU, die derzeit Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat über eine Online-Plattform vermieten und sich dafür möglicherweise in diesem Staat registrieren lassen und Mehrwertsteuer abführen müssen, werden von der neuen Regelung profitieren. Nach den neuen Vorschriften kann die Plattform diese Mehrwertsteuer für das KMU abrechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.