Mehrwertsteuer - Europäische Kommission will gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und Hotellerie

| Politik Politik

Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU auf den Tisch gelegt. Plattformen würden damit stärker in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und dem Hotelgewerbe herzustellen.

Plattformen, die in der Vermittlung zwischen den Erbringern bestimmter Dienstleistungen und der Verbraucherschaft agieren – boomen seit Jahren. Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften ist der zugrundeliegende Dienstleister – beispielsweise die Person, die eine Wohnung vermietet – verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.

Vielen zugrundeliegenden Dienstleistern – egal, ob natürliche Personen oder kleine Unternehmen – sei jedoch nicht bewusst, dass die von ihnen angebotenen Dienstleistungen möglicherweise mehrwertsteuerpflichtig sind, so die Kommission. Und selbst, wenn es ihnen bekannt sei, könne es für sie schwierig sein, das Mehrwertsteuersystem zu verstehen und ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Gleichzeitig führten der Skaleneffekt und allein die Zahl der Nutzenden dieser Plattformen, insbesondere im Beherbergungssektor und in der Personenbeförderung, dazu, dass diese Anbieter nun in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistern wie Hotels und privaten Transportunternehmen stünden.

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften steht beispielsweise ein Hotel in einer europäischen Metropole im Wettbewerb mit einer Plattform, die Tausende Inserate in derselben Stadt unterstützt, von denen viele nicht versteuert werden.

Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermietung von Kurzzeitunterkünften in der EU nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist und dass Vermittlungsplattformen von Kurzzeitunterkünften und der Personenbeförderung dafür verantwortlich sind, die auf die von ihnen unterstützten Verkäufe anfallende Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, wenn der zugrundeliegende Dienstleister dies nicht getan hat, zum Beispiel weil es sich um ein kleines Unternehmen oder einen Einzelanbieter handelt. So wird die derzeitige mehrwertsteuerliche Benachteiligung von herkömmlichen Unternehmen in diesen Bereichen beseitigt.

Schätzungen zufolge dürften die Mitgliedstaaten zudem in den nächsten zehn Jahren auf diese Weise zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 6,6 Milliarden Euro jährlich erzielen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in anderen Teilen der Welt, wie beispielsweise in Kanada, wo sie reibungslos funktionieren. Gleichzeitig werden die Plattformen dank der Standardisierung der an die Behörden zu übermittelnden Informationen in demselben Zeitraum selbst insgesamt 48 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Auch KMU, die derzeit Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat über eine Online-Plattform vermieten und sich dafür möglicherweise in diesem Staat registrieren lassen und Mehrwertsteuer abführen müssen, werden von der neuen Regelung profitieren. Nach den neuen Vorschriften kann die Plattform diese Mehrwertsteuer für das KMU abrechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.