Mehrwertsteuer - Europäische Kommission will gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und Hotellerie

| Politik Politik

Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU auf den Tisch gelegt. Plattformen würden damit stärker in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und dem Hotelgewerbe herzustellen.

Plattformen, die in der Vermittlung zwischen den Erbringern bestimmter Dienstleistungen und der Verbraucherschaft agieren – boomen seit Jahren. Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften ist der zugrundeliegende Dienstleister – beispielsweise die Person, die eine Wohnung vermietet – verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.

Vielen zugrundeliegenden Dienstleistern – egal, ob natürliche Personen oder kleine Unternehmen – sei jedoch nicht bewusst, dass die von ihnen angebotenen Dienstleistungen möglicherweise mehrwertsteuerpflichtig sind, so die Kommission. Und selbst, wenn es ihnen bekannt sei, könne es für sie schwierig sein, das Mehrwertsteuersystem zu verstehen und ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Gleichzeitig führten der Skaleneffekt und allein die Zahl der Nutzenden dieser Plattformen, insbesondere im Beherbergungssektor und in der Personenbeförderung, dazu, dass diese Anbieter nun in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistern wie Hotels und privaten Transportunternehmen stünden.

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften steht beispielsweise ein Hotel in einer europäischen Metropole im Wettbewerb mit einer Plattform, die Tausende Inserate in derselben Stadt unterstützt, von denen viele nicht versteuert werden.

Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermietung von Kurzzeitunterkünften in der EU nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist und dass Vermittlungsplattformen von Kurzzeitunterkünften und der Personenbeförderung dafür verantwortlich sind, die auf die von ihnen unterstützten Verkäufe anfallende Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, wenn der zugrundeliegende Dienstleister dies nicht getan hat, zum Beispiel weil es sich um ein kleines Unternehmen oder einen Einzelanbieter handelt. So wird die derzeitige mehrwertsteuerliche Benachteiligung von herkömmlichen Unternehmen in diesen Bereichen beseitigt.

Schätzungen zufolge dürften die Mitgliedstaaten zudem in den nächsten zehn Jahren auf diese Weise zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 6,6 Milliarden Euro jährlich erzielen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in anderen Teilen der Welt, wie beispielsweise in Kanada, wo sie reibungslos funktionieren. Gleichzeitig werden die Plattformen dank der Standardisierung der an die Behörden zu übermittelnden Informationen in demselben Zeitraum selbst insgesamt 48 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Auch KMU, die derzeit Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat über eine Online-Plattform vermieten und sich dafür möglicherweise in diesem Staat registrieren lassen und Mehrwertsteuer abführen müssen, werden von der neuen Regelung profitieren. Nach den neuen Vorschriften kann die Plattform diese Mehrwertsteuer für das KMU abrechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.