Miete im Lockdown? Bundesgerichtshofs entscheidet

| Politik Politik

Der Lockdown in der Pandemie hat viele Einzelhändler, Gastronomen und Hotels in finanzielle Bedrängnis gebracht: Keine Gäste und keine Kunden, aber trotzdem liefen Mietvertrag weiter. Das klären die obersten Zivilrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch (9.00 Uhr) in einem Musterfall aus Sachsen.

Seit dem Jahreswechsel 2020/21 ist gesetzlich klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder ihr Geschäft nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen.

Grundlage ist Paragraf 313 im Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage geregelt ist. Damit ist gemeint, dass Mieter und Vermieter den Vertrag nie so geschlossen hätten, wenn ihnen klargewesen wäre, was die Zukunft bringt.

Das bedeutet aber nicht, dass Geschäftsinhaber automatisch Anspruch darauf haben, dass der Vermieter ihnen einen Teil der Miete erlässt. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden. Es ist außerdem genauso möglich, dass der Vermieter nur einen Aufschub gewährt, also die fällige Miete stundet, aber nicht auf das Geld verzichtet. Der Handelsverband Deutschland geht deshalb davon aus, dass das BGH-Urteil erhebliche Auswirkungen haben wird.

In dem Fall geht es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die von den Geschäftsschließungen in Sachsen von 19. März bis 19. April 2020 betroffen war. Der Vermieter will für die Zeit die volle Miete von rund 7850 Euro. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik nur knapp die Hälfte zahlen muss. Es gehe hier nicht um ein «normales» Risiko, «sondern um weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer Pandemie». Das Risiko einer solchen Systemkrise könne nicht einer Vertragspartei allein zugewiesen werden.

Dagegen haben beide Seiten Revision in Karlsruhe eingelegt. Ob es nach der Verhandlung gleich ein Urteil gibt, ist offen. Die Richter können dafür auch einen Extra-Termin ansetzen. (Az. XII ZR 8/21). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden - zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg.

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.

Thüringen stellt Gastronomen und Hoteliers Finanzhilfen in den kommenden Jahren in Aussicht. Es solle ein «Gastrobonus» für Investitionen aufgelegt werden, teilte die Linke-Landtagsfraktion in Erfurt mit.

Fast zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer rechnet die Stadt Tübingen mit einem Geldregen. Es sei mit einem Steueraufkommen von mindestens rund 692 000 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hat gegen die Steuer Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bundesminister Cem Özdemir traf sich mit Repräsentanten der Gemeinschaftsgastronomie im Dehoga, um den Austausch zu den praxisrelevanten Herausforderungen bei der Realisierung der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung zu intensivieren.

Nach ihrer Einigung im Haushaltsstreit gaben sich die Ampel-Spitzen zunächst ziemlich zugeknöpft. Jetzt gibt es erstmals eine Liste ihrer Beschlüsse. Doch Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

Bei der Deutschen Bahn drohen im kommenden Jahr mehrtägige Streiks mit Tausenden Zugausfällen. Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL haben per Urabstimmung den Weg für unbefristete Arbeitskämpfe freigemacht, wie GDL-Chef Claus Weselsky am Dienstag mitteilte.