Mindestens sieben Tage Urlaub? Inseln regeln Zugang unterschiedlich

| Politik Politik

Die ostfriesischen Inseln haben eine Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder zugelassenen Touristen unterschiedliche Regeln. Während im übrigen Niedersachsen seit Montag gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen, aber nicht die gesamten Tage bleiben müssen, sieht die Landesverordnung für die Inseln einen Mindestaufenthalt von sieben Tagen vor.

Gleichzeitig gesteht die Verordnung im Abschnitt zu den Inseln den Kommunen auch die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, wer sie betreten darf. Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) macht davon Gebrauch und setzt statt Mindestaufenthalt auf die sogenannte Wiederbelegungsfrist wie auf dem Festland: «Worum es geht ist ja, dass die Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer bleiben.»

Norderney und Juist verkünden auf ihren Webseiten hingegen, die Unterkunftsmiete für mindestens eine Woche sei Voraussetzung für Touristen. Das deckt sich mit der Landesverordnung, die für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze gedacht ist.

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln demnach nun auch erlauben. Für Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber erstmal nicht denkbar. Wegen der hohen Fluktuation und weil man mögliche Infektionswege nicht nachvollziehen könne. «Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13 000 Menschen auf einmal versorgen?», fragte Horn. So viele hielten sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf der Insel auf. Auch die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so schnell zuzulassen.

Bei den Gästen herrsche Verunsicherung, was nun gelte, so Horn. Als am Samstagnachmittag die Landesverordnung mit der Mindestaufenthalt-Regelung erschien, hätten sie und ihre Kollegen auf den anderen Inseln keine klare Auskunft geben können. «Die war nicht eindeutig auszulegen. Das war sehr unglücklich», so Horn. «Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass für uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt, ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei verschiedenen Haushalten.»

Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, wird Horn zufolge an den Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen werden und Mieter von Ferienwohnungen die Buchungsbestätigung vorlegen. Die Fähren nach Borkum, Juist oder Norderney fahren aktuell nur mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Mund- und Nasenschutz ist an Bord Pflicht. Die Anbieter stocken die Fahrpläne für die erwarteten Touristen in dieser Woche zum Teil auf.

Die sieben Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden. Hotels sollen nach den Plänen der Landesregierung mit Einschränkungen ab 25. Mai wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.