Mindestens sieben Tage Urlaub? Inseln regeln Zugang unterschiedlich

| Politik Politik

Die ostfriesischen Inseln haben eine Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder zugelassenen Touristen unterschiedliche Regeln. Während im übrigen Niedersachsen seit Montag gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen, aber nicht die gesamten Tage bleiben müssen, sieht die Landesverordnung für die Inseln einen Mindestaufenthalt von sieben Tagen vor.

Gleichzeitig gesteht die Verordnung im Abschnitt zu den Inseln den Kommunen auch die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, wer sie betreten darf. Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) macht davon Gebrauch und setzt statt Mindestaufenthalt auf die sogenannte Wiederbelegungsfrist wie auf dem Festland: «Worum es geht ist ja, dass die Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer bleiben.»

Norderney und Juist verkünden auf ihren Webseiten hingegen, die Unterkunftsmiete für mindestens eine Woche sei Voraussetzung für Touristen. Das deckt sich mit der Landesverordnung, die für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze gedacht ist.

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln demnach nun auch erlauben. Für Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber erstmal nicht denkbar. Wegen der hohen Fluktuation und weil man mögliche Infektionswege nicht nachvollziehen könne. «Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13 000 Menschen auf einmal versorgen?», fragte Horn. So viele hielten sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf der Insel auf. Auch die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so schnell zuzulassen.

Bei den Gästen herrsche Verunsicherung, was nun gelte, so Horn. Als am Samstagnachmittag die Landesverordnung mit der Mindestaufenthalt-Regelung erschien, hätten sie und ihre Kollegen auf den anderen Inseln keine klare Auskunft geben können. «Die war nicht eindeutig auszulegen. Das war sehr unglücklich», so Horn. «Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass für uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt, ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei verschiedenen Haushalten.»

Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, wird Horn zufolge an den Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen werden und Mieter von Ferienwohnungen die Buchungsbestätigung vorlegen. Die Fähren nach Borkum, Juist oder Norderney fahren aktuell nur mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Mund- und Nasenschutz ist an Bord Pflicht. Die Anbieter stocken die Fahrpläne für die erwarteten Touristen in dieser Woche zum Teil auf.

Die sieben Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden. Hotels sollen nach den Plänen der Landesregierung mit Einschränkungen ab 25. Mai wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.