Mindestlohn soll am 1. Oktober auf 12 Euro steigen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen. 6,2 Millionen Beschäftigte sollen davon profitieren, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Referentenentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervorgeht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernversprechen ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr Respekt in der Gesellschaft gerückt. Mehrere Medien berichteten ebenfalls über die Vorlage des Entwurfs.

Heil hatte bereits angekündigt, Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf für die Erhöhung noch in diesem Jahr vorzulegen. Der Entwurf stellt zugleich klar: «Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission.» Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro.

Durch die Anhebung der Arbeitsentgelte kommen auf die Arbeitgeber laut dem Entwurf höhere Lohnkosten von geschätzt rund 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2022 zu. Die Preise für Güter und Dienstleistungen könnten sich moderat erhöhen. «Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich», so der Entwurf.

Zur Begründung wird in dem Entwurf betont, dass der Mindestlohn 2015 mit damals 8,50 Euro bewusst vorsichtig eingeführt worden sei. Nun sei die Anhebung auf 12 Euro «sozialstaatlich geboten». Auch im Niedriglohnbereich müsse eine Vollzeitbeschäftigung zur angemessenen Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am gesellschaftlichen Leben befähigen.

Die Gewerkschaften begrüßten das Vorhaben. «Damit stärkt die Bundesregierung die unterste Haltelinie im Lohngefüge», sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. «12 Euro in der Stunde werden vor allem bei Frauen und in den ostdeutschen Bundesländern ihre Wirkung entfalten.» Der Konsum werde bei denen gestärkt, die jeden Euro zweimal umdrehen müssten. «Uns Gewerkschaften geht es nach wie vor an erster Stelle darum, gute Tarifverträge in allen Branchen gemeinsam mit den Arbeitgebern abzuschließen.» Anhaltende Tarifflucht durch die Arbeitgeber erschwere dies zunehmend.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die 12-Euro-Pläne der Regierung als «grobe Verletzung der Tarifautonomie» kritisiert und die Prüfung einer Klage angekündigt. «Ob, wann und wie wir das Vorgehen der Bundesregierung qualifiziert juristisch überprüfen lassen, kommt ganz darauf an, wann dieser politische Mindestlohn durchgesetzt werden soll», hatte Dulger gesagt. Verdi-Chef Frank Werneke sagte: «Falls die Arbeitgeber tatsächlich gegen dieses Gesetz klagen sollten, ist das nichts anderes als der Versuch, Armutslöhne zu zementieren.»

Die Arbeitgeber kritisierten nicht in erster Linie die geplante neue Höhe der Lohnuntergrenze, sondern den Weg dorthin. Durch die einmalige Anhebung, so ihre Argumentation, werde das vorgeschriebene Verfahren konterkariert. Seit der Einführung bestimmt die Mindestlohnkommission die regelmäßigen Erhöhungsschritte auf der Basis der vorangegangenen Tarifentwicklung. Diese wird vom Statistischen Bundesamt im Tarifindex ermittelt - es ist also weitgehend ein Automatismus.

Auch Körzell betonte, die Rückkehr zum Verfahren mit der Mindestlohnkommission sei nach «diesem einmaligen Eingriff» wichtig. Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten laut DGB 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. Das werde in Deutschland mit mindestens 12 Euro erreicht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.