Minijobs: Koalition streitet um Verdienstgrenze

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs ab. Das machte ein Sprecher des Ministeriums klar. Er reagierte damit auf Vorschläge der Union, die Anhebung der Grenze für sozialversicherungsfreie Mini-Jobs von 450 Euro auf 600 Euro pro Monat zu erhöhen.

Mit Blick auf eine koalitionsinterne Arbeitsgruppe sagte der Sprecher Heils, der Vorschlag der Union zum Bürokratieabbau liege vor und werde nun eingängig geprüft. Die Forderung nach einer Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung sei nicht neu. Das Arbeitsministerium lehne eine solche Anhebung jedoch weiter ab.

Für das Ministerium stehe der soziale Schutz von Geringverdienenden im Vordergrund. In «den vergangenen Monaten mussten viele geringfügig Beschäftigte schmerzhaft erfahren, dass sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und bei Jobverlust kein Arbeitslosengeld erhalten.» Eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze halte das Ministerium daher weiterhin für den falschen Weg.

Hintergrund ist steigender Mindestlohn

Hintergrund der Unionsforderung ist ein steigender Mindestlohn. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 9,35 Euro pro Stunde und soll bis Mitte 2022 schrittweise auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Wegen der festen 450-Euro-Grenze bei Minijobs reduzieren sich bei jeder Mindestlohnerhöhung die Stunden, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten darf.

Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfaktion machte deutlich, es handle sich um keine gemeinsamen Vorschläge der schwarz-roten Koalition. Die Union habe eine Reihe altbekannter Vorschläge gemacht, zum Teil fänden sich auch neue Vorschläge in dem Diskussionspapier. «Wir prüfen und diskutieren alle gemachten Vorschläge derzeit ausführlich auf Arbeitsebene und werden zeitnah eigene Vorschläge vorlegen. Ein Aufweichen von Arbeits- oder Sozialstandards wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben.»

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: «Die Minijobgrenze aufzuweichen, ist politischer Unfug, so einen Vorschlag muss die CDU schnellstens zurücknehmen. Zentrale Lehre aus den vergangenen Monaten ist: Minijobs sind nicht krisenfest und resultieren langfristig in Mini-Renten. Wir müssen endlich Anreize dafür schaffen, mehr Minijobber in sozialversicherungspflichtige Jobs zu holen, statt den Rahmen für diese prekäre Beschäftigung auch noch auszuweiten.» Ein gemeinsames Handeln gegen Armut und Altersarmut sehe anders aus.

Linke-Fraktionsvize Susanne Ferschl sagte, Minijobs gehörten abgeschafft und nicht ausgeweitet. Sie seien nicht existenzsichernd und auch kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern allzu oft und besonders für Frauen eine Sackgasse.

FDP: Anhebung längst überfällig

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, dagegen nannte eine Anhebung der Lohngrenze längst überfällig, denn seit 2013 sei die Grenze bei 450 Euro einzementiert. Es müsse eine Koppelung an den Mindestlohn geben, damit die Erhöhung des Mindestlohns nicht mit einer zwangsweisen Reduzierung von Arbeitszeit bei Minijobs einhergehe.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hatte vor wenigen Wochen eine Anhebung der Minijob-Gehaltsgrenze von 450 auf 600 Euro gefordert. «Die 450-Euro-Minijob-Grenze gibt es schon über Jahre, während der Mindestlohn immer weiter steigt», hatte Wollseifer der «Rheinischen Post» gesagt. Minijobber an der 450-Euro-Grenze profitierten nicht finanziell von all diesen Steigerungen, für sie verkürze sich nur mit jeder Anhebung die Arbeitszeit. Für die Arbeitgeber werde es dabei immer schwieriger, die wegfallenden Arbeitsstunden aufzufangen. Viele Minijobber wollten auf keinen Fall diese Grenze überschreiten. Das führe dazu, dass vielfach nicht mehr genügend Minijobber zu finden seien, etwa Verkäufer bei Bäckern und Metzgern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.