Ministerpräsident Hans: Schärfere Corona-Regeln ab Samstag im Saarland

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Wegen steigender Corona-Infektionszahlen will das Saarland die geplante Verschärfung der Corona-Regeln schnell umsetzen. «Wir werden deshalb wie angekündigt bereits zum Wochenende die Maßnahmen verschärfen», sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Donnerstag nach einer Ministerpräsidentenkonferenz mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Dabei wolle das Saarland über die bei der Schalte beschlossenen Schritte hinausgehen.

Bund und Länder hatten vereinbart, dass beim Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken einheitliche Corona-Maßnahmen greifen sollen. Orientierungsgröße soll die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein - also die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder auch in bestimmten Einrichtungen für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen weitergehende Beschränkungen gelten - die noch offen sind.

Im Saarland lag die Hospitalisierungsquote am Donnerstag unter dem niedrigsten Schwellenwert bei 2,85. Die Regierung in Saarbrücken hatte aber bereits am Dienstag angekündigt, die Einführung einer 2G-Regel im Innenbereich zu planen. Laut Hans soll unabhängig von der Hospitalisierungsrate in zahlreichen Bereichen die 2G-Regel und in Clubs und Diskotheken die 2G-Plus-Regel gelten.

Laut Hans hat der Ministerrat die neue Rechtsverordnung bereits beschlossen. Sie sehe unter anderem eine 2G-Plus-Regelung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor. Von der Pflicht zur Vorlage eines 3G/2G/2G-Plus-Nachweises ausgenommen seien Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Außerdem gelte eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten und sonstigen Veranstaltungen im Außenbereich. Von dieser Regelung könne im Falle der kontrollierten Einhaltung der 3G-Regelung aber abgewichen werden.

Der Hochschulbetrieb sei in Präsenzform zulässig, wenn Hygienemaßnahmen sichergestellt seien und auch bei Vorlage eines 3G-Nachweises eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werde. Am Präsenzunterricht könnten ausschließlich Personen teilnehmen, die einen 3G-Nachweis vorlegen können. Für Schüler, Schulpersonal, Lehrkräfte und schulfremde Personen gelte im Schulgebäude eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

SPD-Landeschefin und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger lobte die Schritte: «Das Lage ist ernst, das Saarland handelt entsprechend.» Mit der beschlossenen Verordnung werde man viele Bereiche nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich machen. Sie fordere deshalb jeden auf, sich impfen zu lassen. (dpa)


 

 

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