München will gegen Airbnb vor oberstes Verwaltungsgericht ziehen

| Politik Politik

Die Stadt München will die Niederlage gegen Airbnb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht hinnehmen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, will das Rathaus nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und erreichen, dass Airbnb Namen und Adressen der Anbieter preisgeben muss

Außerdem  verlangt die Stadt effektivere landesrechtliche Regelungen, damit Wohnraum nicht länger zweckentfremdet werden kann. Als zweckentfremdet gelten in München Privatwohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr an Touristen vermietet werden und damit auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt fehlen. Vergangenes Jahr hat die Stadt München 350 solcher Fälle aufgedeckt.

Im Streit zwischen Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen, hatte die Kommune im Juni dieses Jahres eine Niederlage eingefahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das Auskunftsersuchen der Kommune abgelehnt. Die Online-Vermittlungsplattform musste also nicht die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben.

Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten im August 2018 Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb angefordert, die zweckentfremdet wurden. Die US-amerikanische Plattform hatte dagegen geklagt.

Zunächst hatte im Dezember 2018 das Verwaltungsgericht den Bescheid der Stadt als rechtsmäßig anerkannt. Airbnb wehrte sich - das Urteil hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in Zweiter Instanz aufgehoben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.