Nach Warnstreiks: NGG fordert von Coca-Cola deutlich verbessertes Angebot

| Politik Politik

Kurz vor dem Start der zweiten Verhandlungsrunde am 8. Februar fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) von Coca-Cola Deutschland ein deutlich verbessertes Angebot.

Zuvor hatten die Beschäftigten mit Warnstreiks in allen deutschen Coca-Cola-Standorten deutlich gemacht, dass sie notfalls auch für eine „Coca-Cola-Ebbe“ in den Supermarktregalen sorgen, wenn die Arbeitgeberseite bei ihrem Angebot bleibt. Für die rund 6.500 Beschäftigten in Deutschland fordert die NGG ein Lohnplus von 400 Euro sowie mehr Geld für Auszubildende. Coca-Cola Deutschland hat bisher lediglich eine Lohnerhöhung von 100 Euro angeboten.

Dazu erklärte Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Für die Coca-Cola European Partners (CCEP) war das letzte Jahr wirtschaftlich wahnsinnig erfolgreich. Ohne die Arbeit der Beschäftigten, vom Staplerfahrer bis zur Industriekauffrau, wäre das nicht gegangen. Es ist höchste Zeit, dass auch sie ihren Anteil bekommen.“

„Coca-Cola kann Kostensteigerungen durch die Inflation an die Verbraucher weitergeben – und tut das durch Preissteigerungen auch“, so Adjan weiter. „Die Beschäftigten aber sollen mit den gestiegenen Lebenserhaltungskosten alleine gelassen werden. Sie sind wütend, dass sie trotz der hohen Gewinne auf eine Cola-Zero-Diät gesetzt werden sollen. Zur nächsten Verhandlungsrunde erwarten sie ein deutlich besseres Angebot des Arbeitgebers. Ansonsten waren die Warnstreiks der letzten Wochen nur ein Vorgeschmack. “

In den letzten zwei Wochen hatten die Beschäftigten die Produktion und Auslieferung in allen deutschen Coca-Cola-Standorten von Lüneburg bis München mit Warnstreiks für 8 bis 16 Stunden unterbrochen. Vor Ort zeigten sich die Beschäftigten mit Parolen wie „400 Euro her, sonst streiken wir noch mehr!“ kämpferisch.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.