Neue EU-Regeln für Honig und Marmelade: Was Hotels und Restaurants jetzt beachten müssen

| Politik Politik

Marmelade darf auf dem Frühstücksbuffet unter bestimmten Bedingungen wieder Marmelade heißen. Was auf den ersten Blick wie eine kuriose Randnotiz aus Brüssel klingt, betrifft Millionen Frühstücksgäste in Hotels, Pensionen und Restaurants. Gleichzeitig treten neue Transparenzpflichten für Honig in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf den Einkauf, die Kennzeichnung und die Regionalitätskonzepte in  Hotellerie und Gastronomie haben.

Eine sprachliche Lockerung für das Frühstücksbuffet

Wer in Deutschland Erdbeermarmelade sagte, meinte Erdbeermarmelade. Das Problem war jedoch, dass das Produkt nach dem geltenden EU-Recht offiziell gar nicht so heißen durfte.

Jahrzehntelang schrieb die Europäische Union vor, dass ausschließlich Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen. Erzeugnisse aus Erdbeeren, Aprikosen oder Himbeeren mussten rechtlich als „Konfitüre“ verkauft werden, auch wenn Verbraucher und Gastronomen im Alltag fast ausschließlich von Marmelade sprachen.

Der Ursprung dieser Regel liegt in der britischen Tradition, wo „Marmalade“ traditionell aus Orangen hergestellt wird. Mit der nun beschlossenen Reform der EU-Frühstücksrichtlinien lockert Brüssel diese strengen Vorgaben und erlaubt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für den jeweiligen Sprachgebrauch.

In Deutschland darf die klassische Erdbeer- oder Aprikosenkonfitüre künftig auf dem Etikett und auf dem Buffet auch wieder offiziell als „Marmelade“ bezeichnet werden. Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung ist jedoch, dass die traditionelle Orangenvariante zur Vermeidung von Verwechslungen klar als „Zitrusmarmelade“ oder „Orangenmarmelade“ deklariert wird. Im gewerblichen Hoteleinkauf bleibt die Unterscheidung nach dem Fruchtgehalt zwischen Konfitüre und Konfitüre extra für die Qualitätsbestimmung weiterhin bestehen.

Neue Transparenzpflicht bei Honig

Deutlich relevanter für die wirtschaftliche Praxis in Hotellerie und Gastronomie sind die neuen Vorgaben für den Wareneinsatz bei Honig.

Bislang konnten Hersteller ihre Produkte mit der pauschalen und oft verschleiernden Angabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ kennzeichnen. Für die einkaufenden Hoteliers und die Hotelgäste war damit kaum nachvollziehbar, woher die Ware tatsächlich stammte.

Künftig müssen sämtliche Ursprungsländer auf dem Etikett genannt werden. Die bloße Auflistung der Herkunftsländer reicht dabei nicht mehr aus. Die Länder müssen in absteigender Reihenfolge ihres Anteils aufgeführt werden, und zusätzlich ist der jeweilige Gewichtsanteil in Prozent anzugeben. Für den Hoteleinkauf wird damit erstmals transparent sichtbar, ob ein Honig überwiegend aus europäischen Ländern oder aus Drittstaaten importiert wurde.

Große Importabhängigkeit und regionale Preisunterschiede

Für das Hotelgewerbe und für Restaurants beleuchtet diese Transparenzoffensive eine erhebliche wirtschaftliche Diskrepanz auf dem deutschen Markt.

Deutschland verfügt beim Honig über einen Selbstversorgungsgrad von lediglich etwa 20 bis 25 Prozent. Rund 75 bis 80 Prozent des verbrauchten Honigs müssen aus dem Ausland importiert werden. Günstige Großgebinde und Portionspackungen für das standardisierte Frühstücksbuffet bestehen im Niedrigpreissegment fast ausschließlich aus Importmischungen, bei denen China, Argentinien, Mexiko und die Ukraine zu den Hauptlieferanten gehören.

Hoteliers und Gastronomen müssen sich bei der Kalkulation auf deutliche regionale Preisdivergenzen einstellen. Während billiger Importhonig im Großhandel oft für unter vier Euro pro Kilogramm eingekauft werden kann, liegt der Erzeugerpreis für deutschen Imkerhonig im Schnitt bei acht bis zwölf Euro pro Kilogramm. Je nach Sorte, wie beispielsweise bei Spezialitäten wie Wald- oder Tannenhonig, kann der Preis für heimische Produkte auch noch deutlich darüber liegen.

Chance für regionale Frühstückskonzepte

Für die Hotellerie und Gastronomie eröffnet die neue Kennzeichnungspflicht trotz der höheren Kosten für heimische Ware sehr interessante Möglichkeiten im Marketing.

Regionale Honigproduzenten profitieren von der neuen Transparenz im Markt. Betriebe, die bereits heute mit lokalen Imkern zusammenarbeiten, können diesen Herkunftsvorteil künftig noch deutlicher und rechtssicherer auf dem Buffet kommunizieren.

Gerade im Ferien- und Tagungshotelbereich beobachten Gastgeber seit Jahren ein kontinuierlich wachsendes Interesse der Gäste an regionalen Produkten, kurzen Lieferketten und einer nachvollziehbaren Herkunft. Das Frühstücksbuffet gilt in der Branchenforschung als der wichtigste kulinarische Berührungspunkt des Gastes im Hotel und beeinflusst die anschließenden Online-Bewertungen überproportional. Die neuen Vorschriften unterstützen diesen Trend und erlauben es Hoteliers, den höheren Wareneinsatz als sichtbares Qualitätsmerkmal und Nachhaltigkeitsargument zu nutzen.

Übergangsregelung für bestehende Ware

Für Hoteliers und Gastronomen besteht beim Blick auf die Vorräte im Lager kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung der EU-Richtlinie bis Ende 2025 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu gießen. Ab dem 14. Juni 2026 greifen die neuen Regeln dann verpflichtend für neu produzierte Ware. Für Erzeugnisse, die vor diesem Stichtag nach den alten Vorschriften abgefüllt und gekennzeichnet wurden, gilt jedoch ein großzügiger Bestandsschutz. Diese Produkte dürfen weiterhin verkauft und verbraucht werden, bis die Vorräte erschöpft sind.

Beim Einkauf neuer Frühstücksprodukte sollten die Verantwortlichen im Hotel dennoch rechtzeitig darauf achten, dass die Lieferanten die neuen Anforderungen an die Herkunftstransparenz bereits in ihren Lieferketten umsetzen.

Das Frühstück wird transparenter

Die überarbeiteten europäischen Frühstücksrichtlinien verändern das Hotelbuffet nicht grundlegend, aber sie sorgen für spürbar mehr Klarheit. Sie garantieren verständlichere Produktbezeichnungen und eine stärkere Sichtbarkeit von Herkunft und Qualität der Lebensmittel.

Während die Rückkehr der Marmelade vor allem eine sprachliche Anpassung an die Realität der Verbraucher darstellt, könnte die neue Honigkennzeichnung den Wettbewerb zwischen anonymen Importmischungen und regionalen Erzeugern im Gastgewerbe tatsächlich nachhaltig verändern. Forciert wird damit ein Marktumfeld, in dem Herkunft, Regionalität und Authentizität längst zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen eines modernen gastronomischen Angebots gehören.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.