Neue Regeln bei Genesenenstatus und Impfnachweis – was derzeit gilt

| Politik Politik

Je mehr Menschen sich mit der ansteckenderen Omikron-Variante infizieren, desto mehr Genesene dürfte es bald auch geben. Festgelegt wurde nun eine kürzere Zeitspanne dafür, wie lange man als genesen gilt. «Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben», schrieb das RKI.

In Kraft trat die neue Vorgabe am Samstag. Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden - bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: «Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen». Und: «Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.» Das RKI erläuterte zugleich: «Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.» Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kritisierte, Webseiten könnten auch gehackt werden und böten damit weit weniger Rechtssicherheit als ein Gesetz.

Zweitimpfung bei Johnson&Johnson nötig

Wegen der Ausbreitung der Omikron-Welle drohen die besonders sicheren PCR-Tests in Deutschland knapp zu werden. «Wir werden nicht genug PCR-Tests haben», sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag im Deutschlandfunk. Allerdings funktioniere für die Freitestung etwa für die Rückkehr in die Schule oder an den Arbeitsplatz auch ein Antigentest sehr gut. Gleichzeitig warnte Lauterbach davor, dass eine besonders ansteckende und besonders tödliche Corona-Variante kommen könnte.

«Eine solche Variante kann niemand von uns jetzt ausschließen», sagte Lauterbach. «Wenn eine solche Variante käme, dann müsste die Impfquote sehr hoch sein.» Werte von 80 Prozent seien in so einem Fall deutlich zu niedrig. Die Bundesregierung wollte bis Ende Januar auf 80 Prozent Erstgeimpfte kommen. Derzeit sind es nur mindestens 75,1 Prozent. Lauterbach bekräftigte, ohne allgemeine Impfpflicht sei seiner Ansicht nach keine Impfquote zu erreichen, die nötig sei, um sagen zu können: «Wir leben wieder mehr oder weniger wie früher.»

PCR-Test auf Rekordniveau:

In den Laboren wurden unterdessen so viele PCR-Tests gemacht wie noch nie. In der vergangenen Woche bis zum Sonntag seien in den fachärztlichen Laboren in Deutschland etwa 1,95 Millionen PCR-Tests durchgeführt worden - mehr als je zuvor in der Pandemie, teilte der Laborverband ALM mit. Etwa jeder vierte Test sei positiv ausgefallen. Die Auslastung der Labore lag bei 86 Prozent.

Der ALM-Vorsitzende Michael Müller plädierte für Priorisierungen für PCR-Tests bei begrenzter Kapazität, um eine Labor-Überlastung zu vermeiden, und forderte erneut die konsequente Umsetzung der Nationalen Teststrategie. Demnach sollen etwa Menschen mit Covid-19-Symptomen und Kontaktpersonen von nachgewiesen Infizierten Vorrang haben. Doch auch der Schutz von Menschen mit besonders hohen Corona-Risiken beispielsweise im Gesundheitswesen stehe im Vordergrund.

Antigentests zum Freitesten:

Lauterbach begründete, warum ein Antigentest aus seiner Sicht zum Freitesten reicht: Er funktioniere aus biologischen Gründen nicht ganz so gut am Anfang einer Infektion, sagte er. «Er funktioniert aber sehr gut, wenn man zurück will.» Deutschland sei mit den Antigentests für diesen Zweck sehr gut ausgestattet.

An welcher Stelle künftig noch welcher Corona-Test nötig ist, soll auch bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag beraten werden, wie Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) mitteilte. Angesicht der Omikron-Welle dringt Giffey zudem auf neue Regeln für die Kontaktnachverfolgung. Geklärt werden müsse, wo diese noch sinnvoll sei, damit Gesundheitsämter «fokussierter arbeiten» und entlastet werden könnten. Sinnvoll seien bundesweit einheitliche Regelungen.

Umschalten zwischen den Nachweisen auf der Warn-App:

Neues zu Impf- oder Genesenen-Zertifikaten und digitalen Testnachweisen gibt es bei der Corona-Warn-App des Bundes. Diese ist in einer neuen Version in der Lage, gültige Impf- oder Genesenen-Zertifikate sowie einen digitalen Testnachweis in einen Gesamtstatus zusammenzufassen. Das teilten die Betreiber der App, die SAP und Deutsche Telekom, in einem Blogeintrag mit.

In der App werden dann vier verschiedene Kombi-Anzeigen dargestellt: «2G», «2G+», «3G» und «3G+». Nutzer können über einen Schalter zwischen dem QR-Code des Impf- oder Genesenen-Nachweises und dem Code des Testzertifikats wechseln, um schnell und unkompliziert einen 2G-plus-Nachweis zu erbringen. «2G+» in der App besagt, dass die Menschen vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorweisen können.

Neues auch für Johnson&Johnson-Geimpfte:

Die digitalen Impfnachweise sollen in Deutschland bis Anfang kommenden Monats an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte.

Im Zuge dessen soll in Deutschland demnach auch eine Änderung beim Vakzin von Johnson&Johnson umgesetzt werden. Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Grundschutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Diese Änderung gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher. Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden.

Krankschreibung am Telefon:

Unterdessen soll die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei leichten Atemwegsinfektionen im Fall einer andauernder Pandemie-Lage weiter verlängert werden. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, in Berlin mit. Der Ausschuss ist das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen. Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium um eine Verlängerung gebeten.

Hecken warnte vor Leichtfertigkeit in der aktuellen Pandemiephase: «Die unglaublich hohe Anzahl von Neuinfektionen durch die Omikron-Virusvariante ist herausfordernd für unser Gesundheitssystem.» Das Robert Koch-Institut meldete 553,2 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche - einen neuen Höchstwert. Binnen eines Tages gab es 74 405 registrierte Corona-Neuinfektionen - und 193 Todesfälle nach einer Covid-19-Erkrankung.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.