Neues Infektionsschutzgesetz: DEHOGA bereitet Verfassungsklagen vor

| Politik Politik

Nach dem Bundestag und Bundesrat am Mittwoch dem neuen Infektionsschutzgesetz ohne Entschädigungsleistungen zugestimmt haben (Tageskarte berichtete), macht der DEHOGA seine Ankündigung wahr und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Geplant sei, dass der Verband zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstütze, schreibt der DEHOGA in einem Rundschreiben an seine Mitglieder.der.

Da auch der Bundespräsident hat das Gesetz noch am Mittwoch ausgefertigt hatte und es unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, traten die Änderungen bereits am letzten Donnerstag in Kraft.

Der DEHOGA schreibt „Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen werden wir uns zur Wehr setzen!“

DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges hatte bereits vor einer Woche angedeutet, dass der Verband ein betroffenes Unternehmen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz unterstützen könne, sollte dieses keine Entschädigungsregeln enthalten. Verbandspräsident Guido Zöllick bekräftigte und drohte ebenfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. „Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, sagte Zöllick in Berlin.

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebefalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig.

"Wie würden Sie schlafen, wenn es ein Gesetz gibt, welches Ihnen wirtschaftlich gesehen jederzeit den Boden unter den Füßen unter wegziehen kann?“

Hotelier Rolf Seelige-Steinhoff bringt die Kritik an dem Gesetz erneut in einem Video auf den Punkt und sagt: "Dieses Gesetz bedroht nicht nur unsere Existenz, sondern die von vielen Tausend anderen Unternehmen! Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten Maßnahmen der Abwehr und Verhütung der Ausbreitung eines Infektionsgeschehens (Pandemie) an die Hand. Das Problem jedoch: Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Eingriffen in die Grundrechte. Auf der Basis dieser Maßnahmen können von Unternehmen wie dem unseren nun bestimmte "Sonderopfer" abverlangt werden. Dies bedeutet, dass man unsere Hotels schließen kann - ohne einen Anspruch auf Entschädigung.⠀⠀

Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen - wir unterstützen die Bekämpfung des Corona-Virus zu 100 Prozent! Im Frühjahr haben wir ein Hygienekonzept auf den Weg gebracht, welches maßgeblich dazu beitrug, dass die Hotellerie in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland wieder an den Start gehen konnten. Vor wenigen Wochen eröffneten wir auf Usedom ein Corona-Testzentrum. Obwohl wir eindrucksvoll unter Beweis stellten konnten, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren und Hotels nicht zur Ausbreitung des Virus beitragen, werden wir nun von der Politik im Stich gelassen. Wir, das sind nicht nur die SEETELHOTELS Usedom. Wir, das sind auch unzählige Zulieferer, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Ihnen allen brechen Aufträge weg, auf die sie dringend angewiesen sind.⠀

Hier geht es um die Frage, in welcher Form Unternehmen wie das unsere eine finanzielle Kompensation erhalten sollen, wenn wir den politischen Willen umsetzen. Zum Schutze der Bevölkerung stellen wir in Pandemiezeiten unsere wirtschaftlichen Interessen hinten an. Wir bringen diese nun gesetzlich festgeschriebenen "Sonderopfer." Dafür sollen wir und unsere Kollegen jedoch nicht entschädigt werden. Und genau das ist ein gewaltiges Problem!⠀

Wie würden Sie schlafen, wenn es ein Gesetz gibt, welches Ihnen wirtschaftlich gesehen jederzeit den Boden unter den Füßen unter wegziehen kann?“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die Gastronomie ist verärgert, Bürger sind verunsichert. Die Steuer auf Einweg-Verpackungen soll trotzdem zum 1. Oktober kommen.

Bei einer Anhörung des Tourismusausschusses haben Vertreter der Reisebranche über Verwaltungsaufwand und digitale Konkurrenz gesprochen. Der Deutsche Reiseverband fordert faire Wettbewerbsbedingungen und Unterstützung kleinerer Unternehmen beim Einsatz von KI.

Digitale Belege sollen bald Standard werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Welche Regeln und Ausnahmen das Kabinett für die Kassenpflicht vorsieht.

Der Thüringer Heilbäderverband hat beim Thema Kurbeitrag auch Geschäftsreisende im Blick. Nach Widerstand der Kammern hat sich nun der Hotel- und Gaststättenverband dazu geäußert.

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe tritt ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der Entgelte und Ausbildungsvergütungen schrittweise anhebt. Die Einigung zwischen Dehoga und NGG sorgt für Planungssicherheit bis Mitte 2028.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament fordert, die Einführung der Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Oktober doch noch zurückzunehmen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.