NGG: „Gute Lebensmittel gibt es nur mit guten Arbeitsbedingungen“

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt seit Jahren davor, dass Lebensmittel verramscht werden und begrüßt, dass das Preisdumping bei Lebensmitteln nun auch im politischen Rampenlicht steht. „Allerdings darf neben dem Tierwohl und den Interessen der Bauern nicht vergessen werden, dass der aggressive Preiskampf auch auf dem Rücken der Beschäftigten in der Lebensmittelindustrie und im Lebensmittelhandwerk ausgetragen wird“, mahnt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).  

Mit der enormen Marktkonzentration der Handelskonzerne würden auch die Abhängigkeit der Lieferanten sowie unfaire Handelspraktiken zunehmen, so die Gewerkschaft. Zeitler weist darauf hin, dass Listungsgebühren und Regalmieten im Lebensmitteleinzelhandel gang und gäbe sind. Um zusätzliche Marktanteile zu gewinnen, müssten Lieferanten und Produzenten ihre Preise senken und unfaire Konditionen akzeptieren.

Das „Billig-Prinzip“ des Handels drücke auf Tarifverträge und Arbeitsbedingungen, so der NGG-Vorsitzende. „Lebensmittel müssen wertgeschätzt werden und dürfen keine Ramschware sein. Zur Wertschätzung und zum fairen Miteinander, wie es Julia Klöckner, Bundeministerin für Ernährung und Landwirtschaft fordert, gehört auch die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten, die diese Lebensmittel produzieren. Die Beschäftigten der Ernährungsindustrie bezahlen Dumping-Lebensmittel mit Druck auf ihre Löhne und Jobabbau.“

Aktuelle Beispiele dafür, dass der Preisdruck des Handels zu Rationalisierung und Einsparungen bei den Lebensmittelkonzernen führt und diese den Druck an die Beschäftigten weitergeben seien der Arbeitsplatzabbau bei Coca-Cola sowie Werksschließungen bei Nestlé und Unilever.

An der Ernährungsindustrie hängen bundesweit knapp 600.000 Arbeitsplätze. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.