November- und Dezemberhilfe: Anträge auf bis zu zwei Millionen Euro jetzt möglich

| Politik Politik

Ab sofort ist es möglich, Anträge auf November- und Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro (1,8 Millionen Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog dahingehend geändert. 

Der DEHOGA sich seit Monaten massiv für die Heraufsetzung der Obergrenze für die Kleinbeihilfen von vormals 800.000 Euro eingesetzt. Diese wurde am 28. Januar von der EU-Kommission genehmigt. Zwischenzeitlich hat das BMWi das Antragssystem angepasst und uns dazu wie folgt aktuell informiert:

Wie Sie wissen hat die EU-Kommission Ende Januar entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen (von bislang 800.000 auf 1,8 Mio. Euro) und Fixkostenhilfen (von bislang 3 Mio. auf 10 Mio. Euro) substantiell zu erhöhen, wofür sich die Bundesregierung intensiv eingesetzt hat. Die Kommission hat die Umsetzung dieser Grenzen auf nationaler Ebene nunmehr genehmigt.

Im Hinblick auf die bereits laufende November-/ Dezemberhilfe, die auf der Bundesregelung Kleinbeihilfe beruht, bedeutet das Folgendes:

  • Das Antragssystem wird entsprechend angepasst. Es ist nun nun möglich, Anträge auf November-/ Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt zwei Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen.
  • Damit können die Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag auf November-/ Dezemberhilfe gestellt haben oder z.B. nur einen Novemberhilfeantrag, aber noch keinen Dezemberhilfeantrag, unmittelbar von der Anhebung der Beihilfeobergrenzen profitieren.
  • Für Unternehmen, die bereits Anträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, deren Anträge aber aufgrund der Ausschöpfung der bisherigen Beihilfeobergrenzen von insgesamt 1 Mio. Euro gekappt wurden, wird die Möglichkeit eines Änderungsantrags derzeit noch programmiert. Die Freischaltung wird spätestens Ende Februar erfolgen.

Des Weiteren laufen die Arbeiten zur erweiterten November-/ Dezemberhilfe auf Hochtouren. Neben dem Kleinbeihilferahmen (und De-Minimis) sollen die Unternehmen wahlweise auch die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Bundesregelung Novemberhilfe/ Dezemberhilfe zum Schadensausgleich oder auf die (auf 10 Millionen Euro angehobene) Fixkostenhilfe zu stützen.  

Der DEHOGA Bundesverband geht derzeit davon aus, dass auch die großen Unternehmen nicht bis Mitte März auf die Antragstellung warten müssen, sondern eine Antragstellung deutlich vorher möglich sein wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.