November- und Dezemberhilfe: Anträge auf bis zu zwei Millionen Euro jetzt möglich

| Politik Politik

Ab sofort ist es möglich, Anträge auf November- und Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro (1,8 Millionen Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog dahingehend geändert. 

Der DEHOGA sich seit Monaten massiv für die Heraufsetzung der Obergrenze für die Kleinbeihilfen von vormals 800.000 Euro eingesetzt. Diese wurde am 28. Januar von der EU-Kommission genehmigt. Zwischenzeitlich hat das BMWi das Antragssystem angepasst und uns dazu wie folgt aktuell informiert:

Wie Sie wissen hat die EU-Kommission Ende Januar entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen (von bislang 800.000 auf 1,8 Mio. Euro) und Fixkostenhilfen (von bislang 3 Mio. auf 10 Mio. Euro) substantiell zu erhöhen, wofür sich die Bundesregierung intensiv eingesetzt hat. Die Kommission hat die Umsetzung dieser Grenzen auf nationaler Ebene nunmehr genehmigt.

Im Hinblick auf die bereits laufende November-/ Dezemberhilfe, die auf der Bundesregelung Kleinbeihilfe beruht, bedeutet das Folgendes:

  • Das Antragssystem wird entsprechend angepasst. Es ist nun nun möglich, Anträge auf November-/ Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt zwei Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen.
  • Damit können die Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag auf November-/ Dezemberhilfe gestellt haben oder z.B. nur einen Novemberhilfeantrag, aber noch keinen Dezemberhilfeantrag, unmittelbar von der Anhebung der Beihilfeobergrenzen profitieren.
  • Für Unternehmen, die bereits Anträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, deren Anträge aber aufgrund der Ausschöpfung der bisherigen Beihilfeobergrenzen von insgesamt 1 Mio. Euro gekappt wurden, wird die Möglichkeit eines Änderungsantrags derzeit noch programmiert. Die Freischaltung wird spätestens Ende Februar erfolgen.

Des Weiteren laufen die Arbeiten zur erweiterten November-/ Dezemberhilfe auf Hochtouren. Neben dem Kleinbeihilferahmen (und De-Minimis) sollen die Unternehmen wahlweise auch die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Bundesregelung Novemberhilfe/ Dezemberhilfe zum Schadensausgleich oder auf die (auf 10 Millionen Euro angehobene) Fixkostenhilfe zu stützen.  

Der DEHOGA Bundesverband geht derzeit davon aus, dass auch die großen Unternehmen nicht bis Mitte März auf die Antragstellung warten müssen, sondern eine Antragstellung deutlich vorher möglich sein wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.