NRW: Corona-Tests für Innengastronomie keine Pflicht mehr

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Die Maskenpflicht im Freien ist in Nordrhein-Westfalen seit Montag weitgehend aufgehoben. Auch auf Schul- und Pausenhöfen und im Außenbereich von Schulen muss jetzt kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft trat. Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt die Maskenpflicht aber bestehen.

Ausnahme ist die Millionenstadt Köln. Dort bleibt die Maskenpflicht in festgelegten öffentlichen Bereichen noch bis einschließlich 28. Juni gültig. Das hatte der Krisenstab der Stadt beschlossen.

Die neuen landesweiten Regelungen gelten für die Inzidenzstufe 1. Das sind 0 bis 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW liegen nun stabil unter der Inzidenz von 35. Auch für Hagen und Wuppertal wird diese Stufe ab Montag wirksam.

Die stabilen Werte unter 35 auf kommunaler und landesweiter Ebene bedeuten auch, dass nun in allen Regionen keine Test- oder Impfnachweise mehr für den Besuch der Innengastronomie erforderlich sind. In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist bei Anreise aber ein Negativtest weiter nötig. Der Branchenverband Dehoga hat bereits den generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und Gaststätten als eine mögliche große Erleichterung gefordert.

Die Maskenpflicht gilt im Freien weiter in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes - und dort, wo Kommunen sie anordnen. In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht zwar grundsätzlich bestehen, bei ausreichender Lüftung darf die Maske an festen Sitz- oder Stehplätzen bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen aber abgenommen werden. Tests, Abstand und Rückverfolgbarkeit sind dafür nötig.

Auch im Freitzeit- und Sportbereich gibt es seit Montag weitere Lockerungen. Zoos können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, wenn ein negativer Test vorliegt. Somit sind auch Kurse wie Zumba oder Pilates wieder mit mehr Teilnehmern und geringeren Abständen zulässig.

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