OVG Münster: Rückforderung von Corona-Hilfen rechtmäßig

| Politik Politik

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 25. August 2025 (Aktenzeichen: 4 A 1555/23) die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen bestätigt. In dem Verfahren ging es um die November- und Dezemberhilfen, deren Vergabe an strenge europarechtliche Vorgaben geknüpft ist. Trotz der Bestätigung der Rückforderung im vorliegenden Einzelfall wird die Entscheidung für das Gastgewerbe als unbedenklich eingestuft.

DEHOGA sieht keinen Anlass zur Besorgnis

In einer Stellungnahme zu dem Urteil betont der Branchenverband DEHOGA, dass die Entscheidung keine negativen Auswirkungen für das Gastgewerbe erwarten lasse. Wörtlich heißt es vonseiten des Verbandes: „Das Urteil gibt aus unserer Sicht keinen Anlass zur Besorgnis für unsere Branche.“ Hintergrund dieser Einschätzung ist die spezifische Sachlage des Klägers, die sich grundlegend von der Situation klassischer Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe unterscheidet.

Fehlende Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen

Der Kläger betrieb laut Antragsunterlagen eine Eventorganisation und handelte im eigenen Namen mit Veranstaltungskarten. Die Bewilligungsstelle forderte die ausgezahlten Hilfen zurück, da der Betreiber nicht zum Kreis der Antragsberechtigten zählte. Das Gericht stellte fest, dass weder der Geschäftsbetrieb aufgrund der Lockdown-Beschlüsse eingestellt werden musste, noch eine mittelbare Betroffenheit vorlag. Eine solche wäre nur gegeben gewesen, wenn mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielt worden wären.

Der allgemeine Rückgang der Nachfrage und die Verunsicherung der Kunden reichen laut Urteil nach den Vorgaben der Europäischen Kommission nicht aus, um einen Anspruch auf November- und Dezemberhilfen zu begründen. Diese Hilfen dienten als Entschädigung für entgangene Gewinne und setzten eine faktische Schließung des Betriebs voraus.

Rechtliche Differenzierung der Förderinstrumente

Das Gericht arbeitete in seiner Entscheidung die Unterschiede zwischen den verschiedenen Hilfsprogrammen heraus. Während die Überbrückungshilfen eins bis vier auf einer anderen Ermächtigungsgrundlage des „Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen“ basierten, unterlagen die November- und Dezemberhilfen spezifischen EU-Beihilferegelungen.

Eine Entschädigung durfte nur gewährt werden, wenn die wirtschaftlichen Einbußen unmittelbar auf eine vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebs zurückzuführen waren. Da dies bei dem Ticketverkäufer nicht der Fall war, stufte das Oberverwaltungsgericht die Rücknahme der Bescheide und die daraus resultierenden Rückforderungen als rechtmäßig ein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.

Die US-Regierung erwägt Sanktionen gegen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) zuständig sind. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere mit den internen Beratungen vertraute Personen.

Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat sich die sich er Geschäftsführer der Benessere-Hotels aus Felsberg in einem offenen Brief an den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gewandt. Selbst nicht von Rückforderungen, sieht Günther Klasen die Existenz vieler kleiner Betriebe bedroht. Die Rückforderungen seien für viele der letzte Stoß in den Abgrund.

Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.